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Gesundheitsprüfung und Gesundheitsfragen in der PKV

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Wer sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern möchte, muss grundsätzlich im Rahmen der Gesundheitsprüfung Gesundheitsfragen beantworten, die Aufschluss über den derzeitigen Gesundheitszustand geben. In der Regel handelt es sich hierbei um einen standardisierten Fragenkatalog, weiterhin sind ebenfalls mögliche Vorerkrankungen anzugeben. Hierauf erfolgt die genaue Kalkulation der Beiträge.

Warum die Gesundheitsprüfung notwendig ist

Zwar könnte die Gesundheitsprüfung des zukünftigen Versicherten auch mittels einer umfangreichen Untersuchung durch einen Arzt stattfinden, jedoch ist diese Vorgehensweise für die Krankenversicherung als zu teuer einzustufen. Daher wurden von der PKV die standardisierten Gesundheitsfragen entwickelt, die wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.

Ebenso sind Vorerkrankungen genauestens anzugeben. Aufgrund dieser Angaben erfolgt nicht nur die Ermittlung der Beiträge, sondern ebenfalls die Entscheidung über einen möglichen Risikozuschlag. Weiterhin klärt die PKV somit die Frage, ob sie den Antragsteller in der Krankenversicherung überhaupt aufnehmen will.

Eine Ablehnung durch die PKV ist ebenfalls möglich

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hat der private Versicherer das Recht, einen Versicherungsantrag abzulehnen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund seines riskanten Gesundheitszustandes, der sich aus der Beantwortung der Gesundheitsfragen ergibt, ein zu großes Risiko für die PKV darstellt.

Dies ist allerdings eher selten der Fall. Jedoch ist der private Versicherer dazu angehalten, die Vorerkrankungen, die in den Gesundheitsfragen angegeben wurden, entsprechend zu bewerten und daraus Rückschlüsse auf zukünftige, medizinische Leistungen zu schließen. Nur so können die Beiträge für jeden Versicherten auf einer seriösen Basis kalkuliert werden.

Zusatzversicherungen erfordern keine Gesundheitsprüfung

Die PKV bietet weiterhin zahlreiche Zusatzversicherungen an, die in den meisten Fällen ebenfalls für die Mitglieder offenstehen, die einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören und die ihren Versicherungsschutz deutlich verbessern wollen. Hier müssen im Normalfall keine Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Der Gesundheitscheck lässt wirtschaftliches Denken zu

Der Hintergrund der Gesundheitsfragen kann auch damit beantwortet werden, dass es sich bei der PKV um ein Unternehmen handelt, das mit den Beiträgen wirtschaftlich kalkulieren muss. Dies bedeutet, dass eine Ermittlung des finanziellen Risikos stattfinden muss, das sich aus dem Verhältnis der Beiträge zu den tatsächlichen Behandlungskosten ergibt.

Wären die Behandlungskosten dauerhaft überdurchschnittlich hoch, dann würde dies zu einer Sprengung des Kostenrahmens der PKV führen, was bereits bei zahlreichen Krankenkassen vorgekommen ist.

Die Anzeigepflicht des Antragstellers und die Mitwirkung des Arztes

Sollten berechtigte Zweifel seitens der PKV bestehen, dann kann in Ausnahmefällen auch der Arzt befragt werden. Dazu muss der Antragsteller den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Auch dies dient zum Schutz vor einem zu hohen Risiko bei schwerwiegenderen Vorerkrankungen.

Kommt der Antragsteller seiner Anzeigepflicht innerhalb der Gesundheitsprüfung nicht wahrheitsgemäß nach, dann hat die private Krankenversicherung das Recht, Leistungen zu verweigern oder gar den Vertrag fristlos zu kündigen.

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