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Anwartschaftversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV)

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Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sein Arbeitseinkommen die geforderte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt oder wenn er selbstständig tätig ist. Wenn eine der Voraussetzungen nicht mehr gegeben ist, dann ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse notwendig.

Die Anwartschaftversicherung, die häufig auch „Ruhend-Versicherung“ genannt wird, ist dazu gedacht, dass der Versicherte wieder schnell und unkompliziert in die PKV zurückkehren kann, wenn er beispielsweise wegen einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden musste.

Die Rückkehr erfolgt vollkommen unproblematisch, nämlich zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen und ohne eine nochmalige Gesundheitsprüfung. Während der Ruhephase werden keine Leistungen aus der PKV erbracht. Bei einer Arbeitslosigkeit muss für die Anwartschaft lediglich ein minimaler Betrag entrichtet werden, der gleichzeitig die Kosten der Krankenversicherung reduziert.

Es gibt zwei Variationen der Anwartschaftversicherung

Die PKV unterscheidet zwischen zwei Möglichkeiten bei der Anwartschaftversicherung, die sich beispielsweise bei einer Arbeitslosigkeit nutzen lassen. Bei der sogenannten „kleinen Anwartschaft“ werden die Angaben über den derzeitigen Gesundheitszustand stillgelegt und der Vertrag wird bei einer Rückkehr unter den abgeschlossen Bedingungen fortgeführt.

Allerdings läuft das Versicherungsalter weiter und dient bei der Fortführung zur Prämienberechnung der PKV. Bis dahin werden maximal 15% des Ursprungsbeitrags fällig. Die „große Anwartschaft“ sorgt dafür, dass der Gesundheitszustand sowie das Versicherungsalter eingefroren werden und die Altersrückstellung einer weiteren Finanzierung unterliegt. Dies bedeutet, dass auch nach der Rückkehr der Beitrag in der PKV stabil bleibt.

Für wen diese Versicherung sinnvoll ist

Grundsätzlich sollte die Anwartschaftversicherung nur dann abgeschlossen werden, wenn bereits erkennbar ist, dass die Rückkehr in die PKV kurzfristig möglich sein wird. Neben einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit wäre dies auch bei einer Teilzeitbeschäftigung aufgrund der Kindererziehung der Fall.

Aber selbst ein befristeter Auslandsaufenthalt, der neue Eindrücke bietet, die beruflich von Interesse sein dürften, ist Grund genug, um von der Anwartschaft profitieren zu können.

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