Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es die Möglichkeit Familienmitglieder (Kinder, Ehepartner) unter bestimmten Voraussetzungen über eine Familienversicherung kostenlos mitzuversichern. Einen derartigen Familientarif gibt es nicht nur bei der GKV, sondern ebenso bei der Auslandskrankenversicherung. Diese Familientarife zeichnen sich durch geringere Beiträge aus. Würde jedes Familienmitglied separat eine Auslandskrankenversicherung abschließen, wäre der Gesamtbeitrag wesentlich höher. Was den Familientarif bei dieser Form der Krankenzusatzversicherung angeht, sind verschiedene Dinge zu beachten. Um den Sondertarif nutzen zu können, müssen nämlich einige Bedingungen erfüllt sein.
Bedingungen für Familientarif
Eine Bedingung besteht darin, dass diejenigen Personen, die im Sinne des Familientarifs als Versicherte gelten, auch wirklich als Familie anzusehen sind: Eine Familie besteht aus höchstens zwei Erwachsenen und Kindern, die höchstens 20 Jahre alt sind. Die Angehörigen müssen alle zusammen in einem Haushalt leben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Darüber hinaus ist in Bezug auf den Familientarif bei der Auslandskrankenversicherung zu beachten, dass sich die Höhe der Versicherungsprämie nach dem Alter des Versicherten richtet.
Beitrag für Familientarif von Alter abhängig
Da es beim Familientarif logischerweise mehr als einen Versicherten gibt, basiert die Höhe des Versicherungsbeitrages auf dem Alter der ältesten versicherten Person. Bei den meisten Versicherern ist es so, dass verschiedene Altersklassen festgelegt werden, sodass der Beitrag dann mit steigendem Alter bzw. Zugehörigkeit zu einer höheren Altersklasse ansteigt. Prinzipiell ist bei der Wahl der Auslandskrankenversicherung auch wichtig zu wissen, dass die Versicherung tageweise, aber auch für ein gesamtes Jahr abgeschlossen werden kann. Wer also mit seiner Familie vielleicht mehrmals im Jahr im Ausland seinen Urlaub verbringt, ist mit einer Jahrespolice oft besser beraten.