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Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Am 1. Januar 2009 trat der Gesundheitsfonds in Kraft. Seitdem sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in allen Krankenkassen gleich hoch. Der Beitragssatz beträgt aktuell 14,6% und soll in Zukunft nicht mehr an einen möglicherweise ansteigenden Finanzbedarf angepasst werden. Die Krankenkassen haben allerdings die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben, falls die Einnahmen aus den Beiträgen der Versicherten nicht ausreichen sollten.

Da es in der GKV Mitglieder gibt, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, müssen diese nur einen ermäßigten Beitrag leisten. Der Beitragssatz ist für diese Personen um 0,6 % niedriger als der allgemeine Beitragssatz, liegt also aktuell bei 14,0%.

Beiträge werden geteilt

Die Beiträge werden paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Beim aktuellen Beitragssatz von 14,6 % bedeutet das, dass der Arbeitnehmer 7,3% und der Arbeitgeber 7,3% des Beitrags leistet. Allerdings wurde der Arbeitgeberbeitrag eingefroren. Das bedeutet, dass zukünftige Beitragserhöhungen nach aktuellem Stand allein vom Arbeitnehmer getragen werden müssen.

Wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, so wird auch dieser aufgeteilt. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, hat ein Mitglied der GKV Anspruch auf einen Sozialausgleich für den von der Kasse erhobenen Zusatzbeitrag.

Beitragsbemessungsgrenze deckelt Beiträge

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Höhe des monatlichen Beitrags zur GKV durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Das heißt, dass im Jahr 2020 ein Arbeitnehmer einen Beitrag von höchstens 342,18 € monatlich zu entrichten hat. Ein Zusatzbeitrag, der möglicherweise von der Krankenkasse des Versicherten erhoben wird, ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Bei der Wahl einer Krankenkasse brauchen Sie also nicht auf die Höhe der Beiträge zu achten – diese werden ohnehin einkommensabhängig berechnet. Vielmehr sollten Sie sich überlegen, ob Sie bereit sind, einen Zusatzbeitrag zu entrichten oder nicht. Denn für diesen Beitrag müssen Sie als Arbeitnehmer vollständig allein aufkommen. Allerdings kann sich der Zusatzbeitrag auch lohnen. Denn die unterschiedlichen gesetzlichen Kassen bieten zwar alle dieselbe Basisabsicherung, varrieren aber bei einzelnen Zusatzleistungen. So gibt es beispielsweise bei einigen Kassen jährliche Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung. Daher sollte man auch die Leistungen vergleichen und genau schauen, ob diese individuell passend sind – wenn ja, dann kann es sein, dass sich der Zusatzbeitrag rasch amortisiert.

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