Die gesetzliche Krankenkasse, kurz GKV, bildet zusammen mit der PKV, der privaten Krankenversicherung, das zweigleisige Krankenversicherungssystem in Deutschland.
Die Mehrheit der Bürger ist auch deswegen in der GKV versichert, weil sie für unselbstständige Arbeiter und Angestellte mit einem Bruttoverdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze eine Pflichtversicherung ist.
Einkommensabhängiger Beitrag
In der GKV wird der Monatsbeitrag nach dem Bruttoverdienst berechnet und in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Das ist einer der bedeutenden Vorteile gegenüber der PKV. In vielen Fällen wird der Beitrag jeden Monat neu berechnet, weil sich das Bruttoeinkommen erhöht oder verringert. Für die Versicherten bedeutet das einen trotzdem immer gleichbleibenden Versicherungsschutz – egal, wie viel oder wenig sie verdienen.
Auch das Alter des Versicherungsnehmers bleibt unberücksichtigt. Ob Auszubildender oder Rentner, der GKV-Beitrag richtet sich einzig und allein nach dem monatlichen Einkommen. Ist es höher als die von der Bundesregierung jährlich neu festzusetzende Beitragsbemessungsgrenze, bleibt der Versicherungsbeitrag unverändert.
Als eine kostenlose Familienversicherung hat die GKV aber noch einige weitere Vorteile:
Die gesetzliche Krankenversicherung ist besonders familienfreundlich. Das fängt schon beim Mutterschaftsgeld an, das von der Krankenkasse anteilig bezahlt wird. Während des Mutterschutzes und für die Dauer der Elternzeit besteht für Mütter darüber hinaus Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung. Vorsorgekuren können Mütter auch in Anspruch nehmen.
Attraktive Familienversicherung
Besonders reizvoll ist auch die beitragsfreie Familienversicherung. Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen können unter gewissen Voraussetzungen kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Wenn Sie gewisse Bedingungen erfüllen, haben Sie sogar Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Ebenfalls ein Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung: Sie dürfen von keiner Krankenkasse abgelehnt werden. Auch wenn Sie zum Beispiel eine chronische Krankheit haben. Und wenn Sie mit Ihrer aktuellen Krankenkasse unzufrieden sind und in eine andere Kasse wechseln wollen, fallen für Sie keine Wartezeiten an.
Falls Sie über einen längeren Zeitraum (mehr als sechs Wochen) krank sein sollten, so brauchen Sie in dieser Zeit keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten. Und wenn Sie arbeitsunfähig werden oder Ihr Kind für einen längeren Zeitraum erkrankt, erhalten Sie Krankengeld.
Krankenkasse übernimmt Kostenabrechnungen
Sehr angenehm an der gesetzlichen Krankenversicherung ist auch, dass Sie sich nicht mit lästigem Papierkram herumschlagen müssen. Denn die Abrechnung der Kosten mit Krankenhäusern und Ärzten übernimmt die Krankenkasse für Sie. Noch ein Schmankerl: Als gesetzlich Versicherter können Sie beim Sozialgericht kostenlos Klage erheben, wenn Sie einen Widerspruchsbescheid Ihrer Kasse erhalten haben.
Auch wenn Sie sich einmal in einer finanziellen Notlage befinden sollten: In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Härtefallregelungen möglich.
Private Zusatzversicherung bei Wunsch und Bedarf
Der oftmals, zum Beispiel beim Zahnersatz, wenig zufriedenstellende Versicherungsumfang in der GKV kann durch die Vorteile einer privaten Zusatzversicherung verbessert werden. Diese bietet hochwertige und qualifizierte medizinische Leistungen zu jedem einzelnen Tarif an.
Diese Zusatzversicherung muss der GKV-Versicherte selbst bezahlen, weil der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung auf die gesetzliche Krankenkasse begrenzt ist. Eine private Zusatzversicherung kann bedarfsgerecht abgeschlossen, wunschgemäß gekündigt und insofern recht flexibel gehandhabt werden.
Reibungsloser und automatischer Wechsel in die KvdR
Die Altersrente ist deutlich niedriger als das bisherige Erwerbseinkommen. In der PKV bleibt der Monatsbeitrag unverändert hoch, weil er einkommensunabhängig ist. Die GKV bietet einen direkten Wechsel in die Krankenversicherung der Rentner, die KvdR.
Auch hier wird der Krankenversicherungsbeitrag einkommensabhängig berechnet, er reduziert sich beim Bezug der Altersrente auf ein Minimum. Der Charakter als kostenlose Familienversicherung bleibt trotzdem erhalten.
Das sind Vorteile, die der Versicherte in jungen Jahren oftmals nicht in ihrer Tragweite und Auswirkung einzuschätzen vermag.