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Privat oder gesetzlich versichert: Welche Krankenversicherung passt für Arbeitnehmer?

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Für Angestellte mit einem dauerhaften und regelmäßigen Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze stellt sich die Frage, ob sie zukünftig freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben oder Mitglied in der privaten Krankenversicherung werden sollen.

Ihnen sollte bewusst sein, dass es sich dabei um eine Entscheidung fürs Leben handelt. Sie ist kaum revidierbar, weil eine Rückkehr von der PKV in die GKV so gut wie ausgeschlossen ist.

Familienversicherung versus Leistungsspektrum

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung und gegen die gesetzliche Krankenkasse sollte der Angestellte nicht nur vom Bruttoverdienst abhängig machen . Das momentane Einkommen ist ein Aspekt, der ihm den Wechsel ermöglicht, ihn aber nicht unbedingt dazu veranlasst. Zweifelsfrei ist die medizinische Versorgung in der PKV deutlich besser und differenzierter als in der GKV. Abhängig vom Familienstand und der Familiensituation mag die private Krankenversicherung momentan finanziell günstiger als die GKV sein.

Das kann sich ändern, wenn die Familie wächst. In der GKV als Familienversicherung ist der Monatsbeitrag direkt vom Einkommen abhängig. Er kann nur noch in dem Verhältnis steigen, wie die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird. Alle Familienangehörigen sind kostenlos mitversichert in der GKV.

Die PKV ist im Gegensatz dazu eine personenbezogene Versicherung. Der Angestellte und die Angehörigen seiner Familie sind alle einzeln versichert. Ihr Versicherungsschutz setzt sich aus mehreren Tarifen zusammen. Jeder Versicherte kann über die qualitative Ausgestaltung seiner Tarife selbst bestimmen. Die Gesamtsumme daraus bezahlt der Angestellte als Monatsbeitrag an die PKV.

Der PKV-Beitrag ist einkommensunabhängig. Er verändert sich also auch dann, wenn das Einkommen stagniert oder sinkt. Das kann beim Bezug von Altersrente gravierend sein. In der GKV sinkt dann der einkommensabhängige Monatsbeitrag, während er in der PKV erfahrungsgemäß im Alter weiterhin ansteigt.

GKV und PKV gemeinsam als gangbare Lösung

Die PKV bietet den GKV-Versicherten die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz durch eine tarifbezogene private Zusatzversicherung zu verbessern. Damit lässt sich eine ähnlich gute Versorgung erreichen wie für die Privatversicherten. Das hat mehrere Vorteile. Der GKV-Beitrag bleibt auch zukünftig einkommensabhängig.

Die private PKV-Zusatzversicherung kann für einzelne tarifliche Leistungen ausgesucht werden; beispielsweise für die Zahnbehandlung mit Zahnersatz, oder aber für den stationären Krankenhausaufenthalt. Wenn in einigen Jahrzehnten das Einkommen sinkt, dann kann der Angestellte die eine oder andere private Zusatzversicherung kündigen.

Als Nachteil bleibt festzuhalten, dass die finanzielle Belastung durch GKV- beziehungsweise PKV-Beiträge steigt. Der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung gilt nur für die GKV. Den PKV-Beitrag muss der Versicherte in der Regel in voller Höhe selbst bezahlen. Nur angestellte PKV-Mitglieder erhalten maximal einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe des Zuschusses zur GKV – obwohl die PKV im Regelfall teurer ist!

Tipp: Das eine tun und das andere nicht lassen könnte langfristig am besten sein. Die Hauptversicherung bleibt einkommensabhängig (GKV), und die Zusatzversicherung (PKV) ist bei finanzieller Unzumutbarkeit kündbar. Der Angestellte behält so sein Einkommen jederzeit gut im Griff.

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