Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass sich jeder in einer gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) versichern lassen muss. Wer seiner Krankenversicherungspflicht nicht nachkommt, muss mit Strafen rechnen.
Das ist auch dann der Fall, wenn Sie Ihrer Krankenversicherungspflicht erst verspätet nachkommen. Die nicht bezahlten Beiträge müssen Sie dann nachzahlen – und zwar rückwirkend bis zum Beginn Ihrer Versicherungslücke.
Einfach für gesetzlich Versicherte
Für gesetzlich Pflichtversicherte ist die Krankenversicherungspflicht gar kein Problem. Sie sind ja automatisch in der GKV versichert. Und auch wenn Sie vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert waren, kann das Versicherungsunternehmen Sie nicht ablehnen.
Die Krankenversicherungspflicht gilt aber auch dann, wenn Ihre letzte Krankenversicherung eine private war oder Sie noch gar keine Krankenversicherung hatten. Durch die Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht, kann auch die PKV keine Personen als Versicherte ablehnen. Daher hat die private Krankenversicherung den sogenannten Basistarif eingeführt.
Basistarif geht immer
Wenn Sie also Ihrer Krankenversicherungspflicht nachkommen und sich in der PKV versichern lassen wollen, können Sie sich für den Basistarif entscheiden. In Umfang, Höhe und Art entspricht dieser den Leistungen der GKV. Und das Beste daran: Der Versicherung ist es aufgrund der Krankenversicherungspflicht nicht nur untersagt, Sie abzulehnen. Nein, Sie kann auch weder Risikozuschläge verlangen noch Leistungsausschlüsse vornehmen wie in anderen Tarifen. So werden Sie auch die Beiträge in der PKV problemlos begleichen können.
Die allgemeine Krankenversicherungspflicht ist also sinnvoll – sie soll sicherstellen, dass alle Bürger abgesichert sind und die notwendige medizinische Behandlung erhalten. In Ländern ohne ein gesetzliche Krankenversicherungssystem wie beispielsweise den USA zeigt sich, was das Fehlen solch einer Lösung bedeutet: Gerade in den ärmeren Schichten sterben viele Menschen früher, weil sie aus Angst vor den horrenden Kosten nicht zum Arzt gehen. Und schon für eine Fahrt im Krankenwagen können mehrere tausend Dollar fällig werden. In Deutschland muss niemand diese Angst haben, denn damit sich auch arme Menschen die Krankenversicherung leisten können, orientiert sie sich stets am realen Einkommen.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Selbständige. Für diese gilt ein Mindestbeitrag von aktuell 156 Euro im Monat – unabhängig vom Einkommen. Das ist einerseits sehr wenig. Andererseits kann es für Selbständige in der Gründungsphase, wenn sie vor allem hohe Kosten aber nur wenig Einkommen haben, ein Problem darstellen.