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So wechselt man die Pflegeversicherung

Bis 2009 wechselten Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen vor allem aus Beitragsgründen. Die Unterschiede im Beitrag betrugen unter Umständen bis zu vier Prozentpunkte. Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen spielte beim Wechsel der Kasse weitestgehend eine untergeordnete Rolle.

Bis 2009 wechselten Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen vor allem aus Beitragsgründen. Die Unterschiede im Beitrag betrugen unter Umständen bis zu vier Prozentpunkte. Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen spielte beim Wechsel der Kasse weitestgehend eine untergeordnete Rolle.

Seit der Vereinheitlichung der Kassenbeiträge hat sich diese Blickweise gewandelt. Menschen, die der Versicherungspflicht unterliegen, schauen sehr genau auf die Leistungen der einzelnen Anbieter.

Die an die gesetzliche Krankenversicherung direkt angeschlossene gesetzliche Pflegepflichtversicherung kann naturgemäß innerhalb der Versicherungspflicht nicht gewechselt werden. Änderungen sind aber bei einem Wechsel in die private Versorgung möglich.

Krankenkassenwechsel ist einfach durchzuführen

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können jederzeit ihr Krankenkassenwahlrecht ausüben. Eine Kündigung ist immer zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Zur Umsetzung des Wahlrechts wird ein Neuantrag bei der gewünschten Krankenkasse gestellt. Der Antrag kann von der Kasse nicht abgelehnt werden.

Der alten Krankenkasse wird zeitgleich eine Kündigung zugestellt, die diese innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen hat. Die Kündigung kann formlos erfolgen. Diese Bescheinigung ist der neuen Kasse vorzulegen, die auf dieser Grundlage eine Mitgliedsbescheinigung ausstellt. Die neue Mitgliedschaft gilt für mindestens 18 Monate, erst dann ist ein erneuter Wechsel möglich. Außer bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags – dann gilt das Sonderkündigungsrecht.

Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Versorgung

Wird die Beitragsbemessungsgrenze überschritten, liegt keine Versicherungspflicht mehr vor. Ein Wechsel in eine private Krankenversicherung und somit auch in die private Pflegeversicherung ist nun möglich. Im umgekehrten Fall, wenn also die Versicherungspflicht durch ein niedrigeres Einkommen oder durch Arbeitslosigkeit wieder eintritt, kann die private Kranken- und Pflegeversicherung innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der versicherungspflichtigen Stellung wieder gekündigt werden.

Im Falle einer Kündigung gehen die bis dahin gebildeten Altersrückstellungen verloren und wird eine Rückkehr in die private Kasse aufgrund einer Krankheit später unmöglich. Eine Lösung bietet hier eine Anwartschaftsversicherung! Eine erneute Wechselmöglichkeit zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung besteht nach Ablauf einer dreimonatigen Frist wieder.

Auch die private Pflegeversicherung wird vom Arbeitgeber bezuschusst. Dieser Zuschuss entspricht in der Höhe dem Beitrag, den der Arbeitgeber auch für die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlen müsste. Ist der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung niedriger, übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte.

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