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iGeL-Leistungen beim Arzt

In der gesetzlichen Krankenversicherung taucht vermehrt der Begriff der iGeL-Leistung auf, so dass die Frage besteht, was darunter genau verstanden wird. IGeL-Leistung ist eine Abkürzung und steht für „individuelle Gesundheitsleistungen“.

Darin enthalten sind bestimmte medizinische Leistungen, die von Arztpraxen angeboten, von der GKV jedoch nicht bezahlt werden. Dies bedeutet, dass die iGeL-Leistung in der Regel vom Patienten selbst als Privatleistung bezahlt werden müssen.

Individuelle Gesundheitsleistungen als sinnvolle Ergänzung des Standardschutzes?

Der Gesetzgeber spricht den Patienten das Recht zu, die bestmögliche Behandlung in Anspruch zu nehmen, damit eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung im Krankheitsfall erfolgt, die eine schnelle Genesung zulässt und prophylaktisch vor weiteren Erkrankungen schützt.

Die GKV übernimmt daher die Kosten für dringend notwendige, medizinische Maßnahmen. Bei jenen Leistungen, die von den Krankenkassen bezahlt werden, kommt es darauf an, dass deren Sinn und Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist – es gibt allerdings Ausnahmen. So übernehmen einige Krankenkassen auch hmöopathische Medikamente und Behandlungen, obwohl diese nachweislich keinen medizinischen Nutzen haben, der über den Placebo-Effekt hinausgeht. Insbesondere dieser Aspekt ist höchst umstritten. Kritiker fordern, solche Methiden aus dem Leistungskatalog der GKV zu streichen.

IGeL haben genau dies gemeinsam: Der medizinische Nutzen ist in der Regel nicht erwiesen. Daher kommen die GKV nicht für die Kosten auf. Leider wissen das viele Patienten nicht, und viele Ärzte machen es nicht transparent.

Nicht jede Leistung wird als iGeL-Leistung anerkannt

Individuelle Gesundheitsleistungen sind in den unterschiedlichsten Bereichen vorhanden, wie Vorsorge, medizinisch-kosmetische Behandlungen oder alternative Heilverfahren. Allerdings kann nicht jede kostenpflichtige Leistung auch als iGeL-Leistung bezeichnet werden.

Bereits im Jahr 1998 hat die kassenärztliche Bundesvereinigung eine Liste veröffentlicht, in der alle Leistungen, die als iGeL-Leistung bezeichnet werden können, aufgeführt sind. Alle anderen Leistungen, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, werden lediglich als private Zusatzleistung angesehen.

Kaum ein Patient kennt die Angebote der individuellen Gesundheitsleistungen

So mancher Versicherte der GKV steht dem Angebot an zusätzlichen Behandlungsalternativen skeptisch gegenüber. Und das ist gut begründet. Denn nicht jede individuelle Gesundheitsleistung ist allgemein auch tatsächlich empfehlenswert, so manche Leistungen sind lediglich in bestimmten Fällen als sinnvoll anzusehen.

Die GKV will mehr Transparenz für die individuellen Zusatzleistungen

Aus diesem Grund fordern die GKVen, dass für mehr Transparenz bei den iGeL-Leistungen gesorgt werden muss. Nur so lässt sich der Nutzen verdeutlichen, der sich für den Patienten ergibt. Dies bedeutet, dass die Ärzte nach einer erfolgten, notwendigen Behandlung, die durch die GKV getragen wird, den Patienten darüber umfassend informieren sollen, welche weiteren zusätzlichen Leistungen als sinnvoll erachtet werden können.

Zu dieser Transparenz gehört auch, den Patienten die freie Entscheidung zu lassen, ob sie iGeL-Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Leider gibt es immer wieder Berichte über Ärzte, die ihren Patienten diese Leistungen regelrecht aufdrängen und sie als unbedingt notwendig anpreisen. Der Grund dafür ist, dass die Praxen im iGeL zusätzliches Geld verdienen können, während sie mit Kassenpatienten nur sehr wenig Umsatz machen. Ein solche Vorgehen ist absolut unseriös. Hinzu kommen Ärzte, die ihre Patienten gar nicht darüber aufklären, dass sie gerade eine kostenpflichtige iGeL-Leistung anbieten. Patienten sollten daher stets genau nachfragen und auch im Vorfeld die Kosten erfragen.

Wenn der Arzt sich dem verweigert oder weiteren Druck ausübt, ist das ein deutliches Warnsignal für unseiöse und nicht dem Patientenwohl verpflichtete Arbeitsweise. Dann ist es die beste Lösung, den Arzt zu wechseln.

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