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Die Pflegeversicherung für Beamte

Aufgrund der besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn, dem sogenannten Alimentationsprinzip, nehmen Beamte in der Versorgung eine Sonderstellung ein. Diese Sonderstellung greift nicht in der Beamtenversorgung, z.B. bei Pensionen oder der Hinterbliebenenversorgung, und findet sich auch im Beihilferecht wieder.

Aufgrund der besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn, dem sogenannten Alimentationsprinzip, nehmen Beamte in der Versorgung eine Sonderstellung ein. Diese Stellung greift nicht in der Beamtenversorgung, z.B. bei Pensionen oder der Hinterbliebenenversorgung, und findet sich auch im Beihilferecht wieder.

Durch die Beihilfe erhält ein Beamter unter anderem eine finanzielle Unterstützung in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Sie variiert in der Höhe je nach Familiensituation und dem gültigen Bundes- oder Landesrecht.

Darüber hinaus sind Beamte verpflichtet, die neben der Beihilfe verbliebenen Eigenanteile über eine private Pflegeversicherung abzudecken. Von dieser Verpflichtung sind Beamte ausgenommen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

Leistungen der beihilfekonformen Pflegeversicherung

Durch das Beihilferecht beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten einer Pflegeversicherung. Der Spielraum, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden, ist durch die unterschiedlichen Vorschriften weit gefasst. Zusammen mit der beihilfekonformen Pflegeversicherung wird ein Leistungsniveau erreicht, welches grob betrachtet nicht viel höher als das Niveau der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung eines Angestellten ist.

Dies bedeutet, dass für den Beamten eine Versorgungslücke verbleibt, deren Absicherung sinnvollerweise über eine Pflegezusatzversicherung geschlossen wird, damit anfallende Kosten nicht aus der Pension, dem angesparten Vermögen oder von Verwandten übernommen werden müssen.

Möglichkeiten der zusätzlichen Pflegeversicherungen

Es bestehen mehrere Möglichkeiten, die vorhandene Deckungslücke zu schließen. Der Umstand, dass es spezielle Beamtentarife gibt, wirkt sich vorteilhaft auf die Beiträge aus. Eine Vielzahl von Tarifen und Tarifvarianten steht dem Versicherungsinteressierten zur Verfügung.

Aus dem Bereich der Krankenversicherung kann zwischen dem Pflegetagegeld und dem Pflegekostenzuschuss gewählt werden. Die Lebensversicherungsbranche stellt die Pflegerentenversicherung als Möglichkeit zur Verfügung. Alle Tarifarten stellen die Absicherung des Eigenanteils der Pflegekosten in den Fokus der Absicherung.

Pflegezusatzversicherungen vor allem für häusliche Pflege

Die Beihilfeverordnung sieht vor, dass Bundesbeamte zusätzliche Gelder für die Pflege erhalten, sofern die Pflegeheimkosten einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens überschreiten. Aus diesem Grund sollte der Blick für die Absicherung vor allem auf Flexibilität und die Pflege zu Hause gelenkt werden.

Damit ist der Pflegekostenzuschuss bedingt tauglich, da der Zuschuss sich an den tatsächlichen Kosten orientiert und die Flexibilität fehlt. Besser sind hier Pflegetagegeld und Pflegerente, da über die ausgezahlten Gelder frei verfügt werden kann.

Ein in der Höhe ausreichendes Pflegetagegeld, das nach gültiger Beihilfeverordnung die vorhandene Deckungslücke schließt, kann individuell für geringe Beiträge erhalten werden. Gleichzeitig lässt sich das Pflegetagegeld im Rahmen der neu geschaffenen gesetzlichen Förderung „Pflege Bahr“ durch einen festen monatlichen Zuschuss „vergolden“.

Die Pflegerente hat den Vorteil, dass die zu zahlenden Beiträge vertraglich garantiert konstant sind. Welche Form der Pflegeversicherung gewählt wird, hängt von den persönlichen Verhältnissen und Bedürfnissen ab und sollte individuell geprüft werden.

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