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Gesetzliche Krankenversicherung

Auch wenn man als gesetzlich Versicherter immer den selben Beitragssatz von 15,5 % zahlt - die angebotenen Leistungen und Tarife können trotzdem stark von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Nur wer vergleicht, kann sich also optimal versichern!

Derzeit sind rund 90% der deutschen Bevölkerung in der GKV versichert. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann seine Krankenkasse selbst wählen – ganz egal, als was oder wo er arbeitet. Außerdem darf die gesetzliche Krankenversicherung (im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung) niemandem verweigert werden, der versicherungsberechtigt ist, denn in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht.

Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich

Zwar wird es mitunter so dargestellt, dass im Bereich gesetzliche Krankenversicherung kein Vergleich der Anbieter notwendig ist, weil ohnehin alle gesetzlichen Krankenkassen die gleichen Preise und Leistungen anbieten. Doch das ist falsch. Richtig ist zwar, dass seit einigen Jahren alle gesetzlichen Krankenkassen den gleichen Beitragssatz erheben, nämlich derzeit 14,6% des Bruttoeinkommens. Außerdem gibt es einen ermäßigten Beitragssatz von 14,0% für Versicherte, die keinen Krankengeldanspruch haben.

Trotz dieser Tatsache ist ein Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherungen sinnvoll. Denn die Krankenkassen haben die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Davon machen bereits eine Reihe von Krankenkassen Gebrauch, sodass die Versicherten dort beispielsweise einen monatlichen Zusatzbeitrag von 10,- € zahlen müssen. Der Zusatzbeitrag variiert von Kasse zu Kasse. Es gibt auch Kassen, die (noch) gar keinen Zusatzbeitrag erheben.

Unterschiedliche Leistungen auch bei der GKV

Neben den Beiträgen sollten Sie auch die Leistungen der unterschiedlichen gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichen. Zwar gibt es mit dem sogenannten Leistungskatalog eine eindeutige Vorgabe, welche Leistungen jede gesetzliche Krankenversicherung bzw. jede gesetzliche Krankenkasse anbieten muss. Aber darüber hinaus können die Krankenversicherungen noch weitere Leistungen anbieten.Ein Beispiel: Manche Kassen bezuschussen die professionelle Zahnreinigung einmal jährlich. Bei manchen fällt der Zuschuss so hoch aus, dass der Versicherte nur noch einen sehr kleinen Betrag (zehn oder zwanzig Euro) selbst bezahlen muss. Andere Kassen haben solch einen Zuschuss nicht, bieten aber stattdessen andere Sonderleistungen.

Genau diese freiwilligen Leistungen sollen den verschiedenen Krankenkassen die Möglichkeit des Wettbewerbes untereinander geben. Daher ist es wichtig, die Leistungen der einzelnen Kassen im Vergleich genau unter die Lupe zu nehmen und genau zu schauen, was individuell am besten passt.

Strukturprinzipien der GKV

Drei Strukturprinzipien liegen der GKV zugrunde. Zum einen das Solidaritätsprinzip. Dieses besagt, dass sich die Höhe der Beiträge nach der Leistungsfähigkeit der Versicherten richtet. Somit kommen die, die besser verdienen, für die auf, die wirtschaftlich schlechter gestellt sind. Denn es wird kein fixer Beitrag erhoben, sondern nur ein prozentualer Teil des tatsächlichen Arbeitseinkommens.

Der Beitrag, der vom Versicherten zur GKV zu leisten ist, richtet sich nach der Höhe des Einkommens, allerdings wird dabei der Höchstbeitrag von derzeit 684,37 € im Monat nicht überschritten (Stand 2020).

Während es in der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich ist, dass für Vorerkrankungen eines Versicherten ein Risikozuschlag oder ein höherer Versicherungsbeitrag erhoben wird, so ist das in der GKV nicht denkbar.

Geschlecht, Gesundheitszustand und Alter haben keinerlei Einfluss auf Beitragshöhe oder gar Umfang und Qualität der Leistungen. Auch die beitragsfreie Familienversicherung ist ein Grundpfeiler der gesetzlichen Krankenversicherung.

Leistungen in der GKV werden normalerweise nach dem Sachleistungsprinzip erbracht. Das bedeutet, dass Sie als Versicherter alle Leistungen erhalten, die medizinisch und/oder pflegerisch notwendig sind. Bezahlen brauchen Sie für diese Sach- und Dienstleistungen nicht unmittelbar. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern mit einem weniger guten Krankenversicherungssystem, muss in Deutschland also niemand Angst haben, nach einem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt wirtschaftlich ruiniert zu sein.

Staat übernimmt Verantwortung

Der Staat übernimmt im Krankenversicherungssystem die Verantwortung für die notwendigen Leistungs- und Ordnungsbedingungen. Leistungserbringer und Krankenkassen setzen diesen Rahmen praktisch um, wobei ihnen Kriterien der Qualität und Wirtschaftlichkeit zugrunde liegen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kommt somit für alle notwendigen gesundheitlichen Maßnahmen auf – unabhängig vom Einkommen des einzelnen Versicherten.

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