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Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Rentner?

In Deutschland gilt die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für alle Bürger, und zwar von der Geburt bis zum Ableben. Das betrifft auch den Rentner. Er war bis zum Renteneintritt krankenversichert und zahlt auch weiterhin seinen Beitrag an die Krankenversicherung.

Im Einzelfall stellt sich die Frage, ob er ein Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner, kurz KvdR, wird, oder ob er seine Beiträge auch zukünftig an die private Krankenversicherung, die PKV bezahlt. In diesem Stadium kann nicht mehr ausgewählt werden. Für den Versicherten hat sich bereits Jahre vorher entschieden, in welcher Krankenversicherung er nach seinem Erwerbsleben versichert sein wird.

Insofern können weder PKV noch KvdR um Rentner werben. Sie können lediglich deren Versicherungsstatus feststellen und ihnen diese oder jene Möglichkeit aufzeigen.

KvdR als Fortsetzung der bisherigen Pflichtversicherung

Einfach und übersichtlich ist die Situation aller bisherigen GKV-Pflichtversicherten. Sie wechseln als Rentner zur KvdR und zahlen dort ihren zukünftigen Krankenversicherungsbeitrag. Der wird von der monatlichen Rente einbehalten und vom Rentenversicherungsträger direkt überwiesen. Es ist dasselbe Verfahren, das aus der jahrzehntelangen GKV-Mitgliedschaft bekannt ist.

Privatversichert auch als Rentner

Wer seit dem 55. Lebensjahr Mitglied in der PKV gewesen ist, der kann später nicht mehr wechseln. So wie in früheren Jahren ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV so gut wie ausgeschlossen ist, so bleibt es auch für den Rentner. Er muss zukünftig die einkommensunabhängigen Beiträge an die PKV zahlen.

Das fällt vielen schwer, weil das Einkommen als Rentner in aller Regel deutlich sinkt, während die Beiträge zur Krankenversicherung im Jahresrhythmus steigen.

Enge gesetzliche Vorgaben

Rentner werden ein gesetzliches Mitglied in der KvdR, wenn sie berufstätig und in der 2. Hälfte ihres Erwerbslebens zu 90% Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse gewesen sind. Auf der anderen Seite können Rentner auch ein freiwilliges Mitglied werden, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor dem Rentenantrag entweder 24 Monate insgesamt oder das letzte Jahr vor Antragstellung lückenlos, also ununterbrochen GKV-Mitglied gewesen sind.

Hierzu wird jeder Einzelfall geprüft, und oftmals können dabei wenige Tage oder ein, zwei Wochen entscheidend sein.

Einmal PKV, immer PKV

Kaum jemand denkt in jungen Jahren an die KvdR im späteren Rentenalter. Die private Krankenversicherung bietet viele Vorteile, und die Beiträge sind oftmals deutlich niedriger (anfänglich) als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das ändert sich schlagartig als Rentner, wenn das monatliche Einkommen sinkt, die Beiträge zur PKV aber weiterhin Jahr für Jahr tarifbezogen steigen. Dann gibt es allerdings kein Zurück mehr von der PKV in die GKV, die gesetzliche KvdR.

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