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Was ist die betriebliche Krankenversicherung?

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Die betriebliche Krankenversicherung erfreut sich vor allem bei den Unternehmen verstärkt über eine hohe Beliebtheit, denn vielfach wird diese als Ersatz für eine Gehaltserhöhung abgeschlossen, die häufig und dauerhaft nicht finanzierbar ist.

Diese Variante der Krankenversicherung bietet Vorteil

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Sachleistung, die der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber erhält und die bis zu einer Höhe von 44 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.

Darüber hinaus lassen sich mit dieser Absicherung die Versorgungslücken schließen, die sich durch die gesetzlichen Krankenkassen ergeben.

Die Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung

Durch die betriebliche Krankenversicherung, bei der ein privater Versicherer im Hintergrund steht, ist es möglich, beispielsweise von einem Einbett- oder Zweibettzimmer oder einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus Gebrauch zu machen. Ebenfalls lassen sich häufig alternative Heilmethoden, wie beispielsweise die Behandlung bei einem Heilpraktiker, durch die betriebliche Krankenversicherung absichern.

Durch die betriebliche Krankenversicherung kann ein in der GKV versicherter Arbeitnehmer also private Zusatzleistungen erhalten, für die er ansonsten selbst teure Zusatzversicherungen abschließen müsste.

Die Versicherung ist individuell abschließbar

Ebenso wie die private Krankenzusatzversicherung lässt sich auch die betriebliche Krankenversicherung individuell abschließen, so dass sie von allen Mitarbeitern gleichermaßen genutzt werden kann.

Sie ist nicht nur als Zusatzversicherung im ambulanten und stationären Bereich erhältlich, sondern ebenso ist eine Auslandsreiseversicherung sowie Zahnzusatzversicherung erhältlich.

Die Kosten durch den Arbeitgeber decken lassen

Die Aufnahme in die betriebliche Krankenversicherung ist einfach durchführbar, da es kaum Gesundheitsfragen gibt. Sehr oft übernehmen die Arbeitgeber die Kosten der monatlichen Beiträge, alternativ zahlen ebenfalls viele Betriebe einen Zuschuss. Im Gegensatz zur Gehaltserhöhung kommen die Leistungen definitiv vollständig beim Arbeitnehmer an, da sie nicht mit Steuern und Sozialabgaben belastet werden – im  Gegensatz zu anderen Leistungen wie beispielsweise dem Dienstwagen, der als geldwerter Vorteil steuerpflichtig sein kann.

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