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Die stationäre Kranken-Zusatzversicherung

Manche Krankheit oder schwerer Unfall können es erforderlich machen, dass der Patient im Krankenhaus die bestmögliche Behandlung eines Facharztes benötigt oder zur schnelleren Genesung die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit absoluter Ruhe nötig ist.

Manche Krankheit oder schwerer Unfall können es erforderlich machen, dass der Patient im Krankenhaus die bestmögliche Behandlung eines Facharztes benötigt oder zur schnelleren Genesung die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit absoluter Ruhe nötig ist.

Diesen Anforderungen kann nicht immer nachgekommen werden, wenn der Versicherte Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Bei lebenswichtigen oder komplizierten Behandlungen geben sich Spezialisten oder Privatärzte nicht mit dem Honorar zufrieden, welches durch die gesetzliche Krankenkasse gezahlt wird.

Eine stationäre Zusatzversicherung ermöglicht es den Kassenpatienten, wie ein Privatpatient behandelt zu werden.

Eine stationäre Zusatzversicherung für eine bessere Absicherung im Krankenhaus

Eine Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen kooperiert mit den privaten Versicherern, sodass sie eine stationäre Zusatzversicherung als Wahlleistung anbieten können. Der Versicherte hat das Recht, seine stationäre Zusatzversicherung mittels eines Vergleichs selbst auszuwählen und nicht die angebotene Wahlleistung in Anspruch zu nehmen.

Welche Leistungen in der stationären Zusatzversicherung abgedeckt werden sollen, entscheidet der Versicherte beim Abschluss selbst.

Die Leistungen der stationären Zusatzversicherung

Zu den Leistungen der stationären Zusatzversicherung zählt die freie Wahl des Krankenhauses, welches die beste medizinische Leistung erbringen kann. Kassenpatienten ohne Zusatzschutz haben in der Regel Anspruch auf Einweisung in die nächstgelegene Klinik.

Ein Krankenhaustagegeld wird in einer vereinbarten Höhe gezahlt, welches zur Abdeckung der erhöhten Ausgaben genutzt werden kann. Telefonkosten oder der Eigenanteil für den Aufenthalt gehören beispielsweise dazu.

Die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Beanspruchung einer Chefarzt- oder Privatarztbehandlung sind in der stationären Zusatzversicherung versicherbar. Der Versicherte sollte darauf achten, dass die Gebühren der Ärzte bis zu einer 3,5fachen Höhe abgesichert sind.

Wird für das eigene Kind eine Zusatzversicherung abgeschlossen, dürfte die Kostenübernahme für ein Rooming-in-Zimmer sinnvoll sein, wenn man sein Kind während des Aufenthaltes nicht alleine lassen möchte.

Zusätzliche Leistungen der stationären Zusatzversicherung

Wird die Behandlung durch einen Belegarzt notwendig, der zwar im jeweiligen Krankenhaus tätig und nicht fest angestellt ist, ist auch das in der stationären Zusatzversicherung inbegriffen. Erfolgt keine Leistungsübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse, ist diese ebenfalls in der stationären Zusatzversicherung abgesichert.

Zum Leistungsumfang einer stationären Zusatzversicherung zählen ebenso vor- oder nachstationäre Behandlungen in der Klinik zum Leistungsumfang. Der Versicherte hat im Krankheitsfall das Recht, auf inbegriffene Wahlleistungen zu verzichten. In solch einem Fall würde ein Krankenhausersatztagegeld gezahlt werden.

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