Die private Krankenversicherung (PKV) bildet zusammen mit der GKV, der gesetzlichen Krankenversicherung, das deutsche Krankenversicherungssystem. Seit einigen Jahren besteht in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Jeder Bürger muss sich krankenversichern. Umgekehrt können die Krankenkassen und Krankenversicherungen keine Aufnahmeanträge ablehnen.
Das gilt auch für die Vollversicherung in einer der mehrere Dutzend privaten Krankenversicherungsgesellschaften, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Anders sieht es bei der Teilversicherung aus. Für die GKV-Versicherten ist sie ein Angebot der PKV. Beide Seiten sind frei in ihrer Entscheidung, ein Angebot zu machen, es anzunehmen oder abzulehnen.
Tarifliche Vollversicherung individuell gestalten
Als eine gesetzliche Vorgabe gilt der Grundsatz, dass eine Vollversicherung in der PKV vom Leistungsangebot her mindestens mit der medizinischen Versorgung in der GKV gleichzusetzen sein muss. Sie kann besser bis hin zu deutlich besser sein, darf aber nicht geringer, also nicht schlechter sein.
Zu einer Vollversicherung in der PKV gehören der ambulante, der stationäre sowie der Zahntarif. Sie werden von den meisten Krankenversicherungen zu einem Kombitarif zusammengefasst, der wahlweise mit einem Selbstbehalt, der bekannten Eigenbeteiligung je versicherte Person und Kalenderjahr verbunden ist. Innerhalb dieser Vollversicherung kann der Versicherungsnehmer die Qualität seiner medizinischen Versorgung selbst bestimmen.
Durch einen besseren und dadurch auch teureren Tarif erkauft er sich eine höherwertige sowie qualifiziertere medizinische Versorgung. Beim niedergelassenen Arzt ist er ein Privatpatient. Ihm werden zum Beispiel andere Medikamente verschrieben als den GKV-Patienten, und die PKV erstattet alle Medikamentenkosten. Beim stationären Aufenthalt gehört zu einem buchstäblich erstklassigen Tarif die Chefarztbehandlung inklusive einer ausgiebigen Apparatemedizin bei den Untersuchungen.
Das hat seinen Preis, über den der Versicherte selbst entscheidet – im Rahmen des Tarifangebots der Versicherung. Das sieht in der GKV ganz anders aus. Dort muss der Versicherungsnehmer das nehmen, was ihm geboten wird. Das Leistungsangebot ist vielfach kleiner, weniger zufriedenstellend und sowohl medizinisch oft nicht vergleichbar.
Teilversicherung verbessert die Situation
Die PKV bietet den GKV-Angehörigen die Möglichkeit einer privaten Teilversicherung. Sie wird auch Zusatzversicherung genannt und kann für einzelne Tarife abgeschlossen werden. Durch eine Teilversicherung kann die Leistung der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse deutlich verbessert, de facto auf das Niveau einer privaten Vollversicherung angehoben werden.
Das kostet für den GKV-Versicherten insofern seinen Preis, weil er den Beitrag für die Teilversicherung komplett selbst bezahlen muss. Der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung bezieht sich ausschließlich auf den einkommensabhängigen GKV-Beitrag, jedoch gibt es auch bei der PKV Unterstützung durch den Arbeitgeber.
Wahltarife als Teilversicherung für alle
Die PKV bietet ergänzend zu den Tarifen der Vollversicherung einige weitere Wahltarife an. Sie gelten sowohl für die Privatversicherten als auch für die GKV-Angehörigen. Die gängigen unter ihnen sind das Krankentagegeld oder das Krankenhaustagegeld. Für die Angehörigen der gesetzlichen Krankenkasse gilt auch hier, dass die Beiträge vollständig selbst zu bezahlen sind.
Bei den Privatversicherten wird in aller Regel der Gesamtbeitrag zugrunde gelegt, also Vollversicherung zuzüglich Teilversicherung. Die Summe daraus ist die Grundlage für die Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses zur Krankenversicherung. Im Ergebnis profitieren alle Versicherungsnehmer von einem vielschichtigen Angebot der PKV.
Mit der Vollversicherung bietet die PKV einen Rundumschutz von der Basis bis hin zur Erstklassigkeit. Wem das aufgrund seiner freiwilligen oder Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich ist, der kann seinen dortigen Versicherungsschutz tarifbezogen verbessern.
Der GKV-Versicherungsbeitrag bleibt auch beim Bezug von Altersrente einkommensabhängig und reduziert sich deutlich. Spätestens dann relativiert sich die Summe an Beiträgen, die Monat für Monat an die PKV und an die GKV gezahlt werden.