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  3. Krankenversicherung: Wer kann sich privat versichern?

Wer darf in die private Krankenversicherung?

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Unter welchen Voraussetzungen kann man sich privat krankenversichern?

Beamte und Selbständige können sich grundsätzlich privat versichern, auch unabhängig vom Einkommen. Das gestaltet sich schon ganz anders, wenn Sie als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig angestellt sind. Dann müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, bevor Sie sich privat versichern lassen können.

Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze

Denn erst wenn Sie die sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschritten haben, sind Sie berechtigt, in die PKV zu wechseln. Voraussetzung dafür ist ein Einkommen von mindestens 5.212,50 €/Monat (= 62.550 €/Jahr). Wenn Ihr Einkommen unter dieser Grenze liegt, können Sie zwar keine private Krankenvollversicherung abschließen, aber zumindest teilweise haben Sie durch Zusatzversicherungen die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Zusatzversicherungen sind private Versicherungen, mit denen sich die gesetzliche Krankenversicherung ergänzen lässt, zum Beispiel für Zahnersatz, Chefarztbehandlung, einer Auslandskrankenversicherung oder einer Brillenversicherung. In der Regel ist dies für die meisten Menschen die wirtschaftlichere Lösung.

Sie sind rentenversicherungspflichtig angestellt und privat versichert? Aber durch das Ansteigen der Versicherungspflichtgrenze sind Sie wieder versicherungspflichtig geworden? Keine Panik: Sie müssen deswegen nicht gleich in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückwechseln. Wenn Sie mindestens fünf Jahre privat versichert waren, können Sie sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Wenn Sie, beispielsweise als Beamter, beihilfeberechtigt sind, erhalten Sie eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Entsprechend dazu bieten private Krankenversicherungen Quotentarife an, die auf die Beihilfe abgestimmt sind. Somit können Sie sich auch in diesem Fall privat versichern.

Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Das können Sie unter anderem als Student oder Arzt im Praktikum.

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