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Auslandskrankenversicherung für Studenten

Das eigene Studium wird vor allem von jungen Studenten immer wieder zur Durchführung von Aufenthalten im Ausland genutzt. Einer aktuellen Studie zufolge reisen mehr als 30% aller Studenten während des Studiums in ein fremdes Land.

Trotz der wertvollen Erfahrungen sollte ein zuverlässiger Gesundheitsschutz nicht hinten angestellt werden. Aus diesem Grund spielt der Abschluss einer geeigneten Krankenversicherung eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Ein besonders hohes Maß an Vorsicht sollten gesetzlich versicherte Studenten walten lassen.

So bestehen mit fast allen Ländern der Europäischen Union spezielle Sozialversicherungsabkommen, darüber hinaus auch mit Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Türkei sowie Tunesien, Island und auch manchen Ländern außerhalb von Europa. Basierend auf dieser Tatsache genießen die gesetzlich versicherten Studenten auch in diesen Ländern einen gesetzlichen Versicherungsschutz.

Vorsicht vor zusätzlichen Kosten

Sollte beispielsweise eine Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, besteht auch in der Schweiz ein entsprechender Versicherungsschutz. Sofern ein Land nicht ein Mitglied der Europäischen Union ist, kann es in Bezug auf die Krankenversicherung zu massiven Problemen kommen.

Oftmals genießen die Studenten nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Des Öfteren wird ein Versicherungsschutz sogar vollständig ausgeschlossen. Obwohl in den meisten Fällen eine zuverlässige Krankenversicherung abgeschlossen wurde, geht eine Vielzahl der Behandlungen im Ausland mit Zuzahlungen einher.

Eine private Krankenversicherung als zuverlässiger Schutz

Damit es nicht aufgrund der Zuzahlungen zu finanziellen Extrembelastungen kommt, sollte eine private Krankenversicherung für Reisen ins Ausland abgeschlossen werden. In Bezug auf den Abschluss einer entsprechenden Krankenversicherung sollte vor allem der Aspekt der Laufzeit berücksichtigt werden.

So bietet eine private Krankenversicherung für Reisen ins Ausland nur dann einen zuverlässigen Versicherungsschutz, wenn sich die Laufzeit über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstreckt. Nur so können beispielsweise die Kosten für eine notfallbedingte Operation oder Zahnbehandlungen, ein medizinisch absolut dringender Rücktransport nach Hause, Medikamente und andere Heilbehandlungen abgesichert werden.

Die Behandlungskosten aus dem Ausland können oftmals nur dann erstattet werden, wenn die Rechnungslegung der behandelnden Ärzte den Anforderungen der jeweiligen Krankenversicherung gerecht wird. So legen die Ärzte im Ausland nicht selten eine erhöhte Gebührenordnung als Berechnungsgrundlage zugrunde.

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