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Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Über 5 % ihres Leistungsangebots können gesetzliche Krankenkassen selbst entscheiden. Damit können Sie die Möglichkeit nutzen, den Patienten attraktive Zusatzleistungen zu bieten. Welche Zusatzleistungen möglich sind, erfahren Sie hier.

Etwa 95% der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind vom Gesetzgeber her zwingend vorgeschrieben. Diese finden sich im sogenannten „Leistungskatalog“ der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu diesen Pflichtleistungen der Krankenkassen zählen neben diversen Vorsorgeuntersuchungen auch die Zahnbehandlung sowie Leistungen für ambulante Kuren. Ebenso zählen Standardimpfungen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen einer jeden Krankenkasse. Weiterhin besteht für die Patienten das freie Wahlrecht für einen Hausarzt ihrer Wahl.

Krankenkassen stehen Zusatzleistungen frei

Diese Leistungen sind demzufolge bei allen Kassen gleich. Was aber ist mit den übrigen 5%? Diesen Leistungsumfang kann jede Krankenkasse selbst bestimmen – hier ist es also der Krankenkasse überlassen, welche Zusatzleistungen sie ihren Mitgliedern anbietet. Zusatzleistungen werden in der Fachsprache übrigens auch als Satzungsleistungen bezeichnet.

Einige Krankenkassen haben hier ein sehr breites Spektrum an Zusatzleistungen, andere wiederum verzichten beinahe ganz auf Leistungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen. Ein Vergleich der einzelnen Krankenkassen lohnt also durchaus! Besonders groß ist übrigens das Leistungsangebot der TK – immerhin mehr als 10.000 Einzelleistungen hat diese Kasse in ihrem Repertoire.

Seit der Einführung eines Einheitsbeitrages können die Kassen zumindest über diesen nicht mehr miteinander konkurrieren; nunmehr versuchen diese es über Zusatzleistungen, Patienten an sich zu binden.

Alle möglichen Zusatzleistungen im Überblick

Alternative Heilverfahren sind stark gefragt

Eine Zusatzleistung, welche die meisten Krankenkassen in ihrem Repertoire haben, sind alternative Heilmethoden. Hier besonders gefragt ist die Akupunktur, eine chinesische Heilmethode, die sich sowohl bei Rückenschmerzen als auch bei Erkrankungen der Gelenke bewährt hat. Bis zu zehn Akupunkturbehandlungen werden von den meisten Krankenkassen im Jahr bezahlt, wenn der Patient beispielsweise an chronischen Rückenschmerzen leidet. Natürlich muss die jeweilige Behandlung beziehungsweise deren Erstattung bei der Kasse beantragt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass alle vorangegangenen schulmedizinischen Behandlungen erfolglos waren.

Alternative Heilmethoden gegen Rückenschmerzen und chronische Erkrankungen

Chirotherapie und Homöopathie sind weitere Zusatzleistungen, die von Patienten gerne in Anspruch genommen werden. Erstgenannte Behandlung wird in der Regel bei chronischen Rückenschmerzen angewandt. Die Ersatzkassen sowie die AOK übernehmen diese Leistungen in der Regel ganz, während die BKK nur in Einzelfällen zahlt. Grundsätzlich aber wird der Fall eines jeden Patienten im Einzelnen geprüft.

Die Phytotherapie als Behandlungsform auf Grundlage von Kräutern und Heilpflanzen wird immerhin von einem Viertel aller gesetzlicher Krankenkassen übernommen. Allerdings wird auch hier jeder Fall gesondert auf seine Erstattungsfähigkeit hin geprüft.
Nur insgesamt zehn Krankenkassen in Deutschland (darunter die Barmer GEK und die DAK) erstatten die Kosten für eine Eigenbluttherapie – deshalb sollten Sie ganz genau nachfragen, wenn Sie auf diese Behandlungsmethode aufgrund von Durchblutungsstörungen angewiesen sind.
Die Balneo-Fototherapie ist eine weitere mögliche Form der Zusatzleistung. Diese kombinierte Bade- und Lichttherapie soll besonders bei allen chronischen Hauterkrankungen wie Neurodermitis oder Schuppenflechte helfen. Die Zusatzleistung der Balneo-Fototherapie wird zum Beispiel von der mhPlus BKK vom Wohnort abhängig gemacht: Nur Versicherte in Bayern können diese Behandlung von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Allerdings übernehmen außerdem noch 10 weitere Krankenkassen diese Therapie.

Schutz im Ausland und Krebsvorsorge

Für Menschen, die gerne und oft verreisen, bietet sich beispielsweise eine Kasse an, die Reiseschutzimpfungen übernimmt oder auch für Leistungen im Ausland aufkommt.

In einigen Bundesländern wird als Zusatzleistung sogar ein sogenanntes Hautkrebs-Screening für Personen unter 35 Jahre angeboten – auch diese Leistung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Immerhin zählt Hautkrebs zu einer der häufigsten Krebsarten überhaupt; je früher dieser erkannt wird, desto besser sind die Chancen auf Heilung. Gesetzlich Versicherte haben allerdings erst ab einem Alter von 35 Jahren die Möglichkeit, diesen Test durchführen zu lassen. Einige Krankenkassen erstatten allerdings einen Großteil der Behandlungskosten bereits ab dem 20. Lebensjahr.

Mehrere AOK, die TK, viele BKKs und weitere 30 Krankenkassen bieten die alternative Krebstherapie als Zusatzleistung an – sofern es sich um eine anerkannte Methode zur Krebstherapie handelt. Bevor man also diese Leistung beim Arzt in Anspruch nimmt, sollte man vorher bei seiner Krankenkassen bezüglich der Kostenübernahme nachfragen, da jeder Fall einzeln geprüft wird.

Randerscheinungen

Eher seltener werden die Sauerstofftherapie und die Bachblütentherapie gezahlt. Letztere dient der Verbesserung des seelischen Empfindens mit Hilfe von Blütenessenzen und wird nur von zwei Betriebskrankenkassen im Rahmen eines Modellversuches angeboten: der SKF und der SKI. Das liegt daran, dass es noch nicht eindeutig erwiesen ist, ob die Bachblütentherapie wirklich wirksam ist, oder nicht. Die Sauerstofftherapie wird von sechs AOK und der Advita BKK bezahlt.

Zusatzleistungen als Modellversuche

Die meisten der Zusatzleistungen werden übrigens zunächst im sogenannten Modellversuch angeboten – hat sich das Modell bewährt, wird die Zusatzleistung wahrscheinlich in das Leistungsspektrum der entsprechenden Kasse übernommen. Beachten sollte man, dass diese Modellversuche auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt sind. In der Regel handelt es sich hierbei um eine Zeitspanne zwischen drei und fünf Jahren; maximal sind hier gesetzlich acht Jahre erlaubt.

Alle Patienten, denen die Zusatzleistungen der eigenen Kasse nicht ausreichen, können natürlich nach Belieben eine Zusatzversicherung abschließen und somit eventuelle Versicherungslücken schließen.

Wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr.
Alle Angaben der Vergleiche werden mit höchster Sorgfalt recherchiert.

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