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Die Pflegeversicherung für Studierende

Studenten sind in der Pflegeversicherung versicherungspflichtig, sobald das Recht zur Mitversicherung in der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der Familienversicherung der Eltern ausgelaufen ist. Ein Beitritt in die private Pflegeversicherung ist für Studierende möglich, wenn sie privat krankenversichert sind.

Studenten sind in der Pflegeversicherung versicherungspflichtig, sobald das Recht zur Mitversicherung in der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgelaufen ist. Ein Beitritt in die private Pflegeversicherung ist für Studierende möglich, wenn sie privat krankenversichert sind.

Die Altersgrenzen für Studierende

Studenten sind in der Kranken- und Pflegeversicherung über die Eltern mitversichert, sofern sie jünger als fünfundzwanzig Jahre sind. Im Gegensatz zum Grundwehrdienst bzw. zum verbindlichen Zivildienst verlängert die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst den zeitlichen Anspruch auf die Familienmitversicherung nicht.

Im Gegensatz zur Mitversicherung über die Eltern ist die Familienmitversicherung verheirateter Studenten nicht an ein Höchstalter, sondern an Höchstbeträge beim eigenen Einkommen gebunden. Wer älter als dreißig Jahre ist oder das vierzehnte Fachsemester überschreitet, hat keinen Anspruch auf die studentische Pflege- und Krankenversicherung mehr, sondern muss sich freiwillig bei einer Krankenkasse und Pflegekasse versichern.

Der Begriff der freiwilligen Versicherung beruht auf dem ehemaligen Sachverhalt, dass die Krankenkassenmitgliedschaft nach dem Ende der studentischen Versicherungspflicht nicht zwingend vorgeschrieben war. Die Gesetzeslage hat sich seit der letzten Gesundheitsreform verändert, sodass für jeden Einwohner Deutschlands der Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung vorgeschrieben ist.

Für ausländische Studenten und Doktoranden ist der Beitritt in die GKV und gesetzliche Pflegeversicherung in vielen Fällen nicht möglich, sodass einige Universitäten für Betroffene gemeinsam mit Versicherungsunternehmen einen Sondervertrag über eine entsprechende Gruppenversicherung abgeschlossen haben. Ein zentraler Vorteil dieser Versicherung besteht darin, dass der Versicherer weder Aufnahmeanträge ablehnen noch Risikozuschläge berechnen darf.

Die Beitragsberechnung der Pflegeversicherung

Studenten zahlen je nach Alter gestaffelte Versicherungsbeiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV), wobei BAföG-Empfänger einen großen Teil der Kosten erstattet bekommen. Zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeabsicherung bietet sich für Studenten der Abschluss einer privaten Pflegekostenzusatzversicherung an, da die finanziellen Ausgaben im Pflegefall die Leistungen der Pflegekasse deutlich übersteigen.

Ab einem Alter von dreißig Jahren oder der Überschreitung des vierzehnten Fachsemesters sind keine ermäßigten Beiträge für die Pflegeabsicherung möglich. Private Pflegekassen unterliegen keiner gesetzlichen Festlegung ihrer Pflegetarife, sondern müssen mindestens dieselben Leistungen wie die GPV finanzieren.

Weniger die Höhe der Kosten der Pflegeversicherung als die Beiträge zur Krankenversicherung machen es für Studierende sinnvoll, gegenüber einem eventuellen Arbeitgeber auf den Studentenstatus zu verzichten und die vollen Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen. Falls der Studierende weniger als zwanzig Wochenarbeitsstunden arbeitet, setzt dieses Verfahren die Zustimmung des Arbeitgebers voraus.

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