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Was ist die Krankenhauszusatzversicherung?

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie entscheiden, in welchem Krankenhaus Sie vom Chefarzt behandelt werden wollen oder ob Sie im Einbettzimmer liegen wollen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt zwar die Kosten für die medizinische Grundversorgung, aber es werden bei weitem nicht alle anfallenden Kosten für Behandlungen und Leistungen übernommen. Daher besteht vor allem für gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, sich durch verschiedene Krankenzusatzversicherungen Zusatzleistungen zu sichern, die von der GKV nicht erbracht werden. Eine solche Krankenzusatzversicherung ist die sogenannte Krankenhauszusatzversicherung.

Die Krankenhauszusatzversicherung ist vor allem für diejenigen Verbraucher sinnvoll, die bei einer notwendigen stationären Behandlung nicht nur die Standard-Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen, sondern einen höheren Komfort haben möchten. Meistens beinhaltet die Krankenhauszusatzversicherung drei Hauptleistungen, welche die GKV in der Form nicht erbringt.

Bessere Leistungen mit der Krankenhauszusatzversicherung

Zu den zentralen Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung zählt zum Beispiel die Unterbringung des Patienten in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Je nach Angebot und Tarif können Sie wählen, ob Ihnen eine Unterbringung im Zweitbettzimmer reicht, oder ob Sie ein Einzelzimmer wünschen. Sind Sie gesetzlich versichert, müssen Sie sich in der Regel mit einem Mehrbettzimmer zufrieden geben. Zu den weiteren Leistungen, die nahezu jede Krankenhauszusatzversicherung anbietet, zählt die Behandlung durch den Chefarzt. Ohne das Vorhandensein einer Krankenhauszusatzversicherung haben gesetzlich Krankenversicherte keinen Anspruch darauf, dass sich der Chefarzt um sie kümmert. Dieser Aspekt ist aber in der Regel zu vernachlässigen, da die Chefarztbehandlung keine Vorteile bietet, denn im Krankenhaus wird man ohnehin von kompetenten Fachärzten behandelt. Eine dritte Leistung, die die Krankenhauszusatzversicherung meistens beinhaltet, ist die freie Wahl der behandelnden Klinik, die ansonsten in der Regel nicht gegeben ist – zumindest dann nicht, wenn man in eine weiter entfernte Klinik möchte. Hat man mehrere Kliniken im näheren Umfeld des Wohnortes, hat auch der GKV-Patient ohne Zusatzversicerung und kann beispielsweise bei der Notarzt-Fahrt im Krankenwagen selbst bestimmen, in welche Klinik er gebracht werden möchte.

Von einer Krankenhauszusatzversicherung profitieren

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung sichern Sie sich neben einer zum Teil medizinisch besseren Versorgung auch einen gewissen Komfort im Krankenhaus. Allerdings ist der medizinisch positive Effekt durchaus nicht zu unterschätzen, denn im Ein- oder Zweibettzimmer hat der Patient definitiv mehr Ruhe (auch zum Erholen), als es in einem Drei-, Vier- oder gar Fünfbettzimmer der Fall sein kann.

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