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Kinder: gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Wenn beide Elternteile Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, so werden die Kinder dort bei einem Elternteil ohne Zusatzkosten mitversichert. Ist ein Elternteil privat versichert und verdient mehr als der Partner, dann wird der Nachwuchs bei dem privat versicherten Elternteil mitversichert.

Welche Variante der Krankenversicherung ist sinnvoll?

Damit die Eltern in die private Krankenversicherung wechseln können, müssen sie über einen entsprechenden Jahresverdienst verfügen und die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Wer dennoch bisher (freiwillig) gesetzlich krankenversichert ist, hat jederzeit die Möglichkeit, in die private Versicherung zu wechseln.

Sollte Nachwuchs in der Planung sein, dann ist der Wechsel in die private Krankenversicherung möglichst noch vor der Schwangerschaft anzuraten. Häufig werden nämlich schwangere Frauen von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt oder müssen einen Risikozuschlag zum monatlichen Beitrag bezahlen. Ebenfalls wird von der privaten Krankenversicherung lediglich eine einmalige Summe als Mutterschaftsgeld für den Zeitraum der Elternzeit ausgezahlt, was bedeutet, dass die Eltern bereits genügend Kapital vor der Geburt zurückgelegt haben sollten, damit die Elternzeit gesichert ist.

Sollte kein Elternteil in der PKV versichert sein, empfiehlt sich die Versicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung, da (noch schulpflichtige) Kinder und erwerbslose Ehepartner beitragsfrei in der kostenlosen Familienversicherung der GKV versichert werden können – es fällt folglich nur ein Versicherungsbeitrag an.

Worauf bei der privaten Absicherung zu achten ist

In der Regel gestalten sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung als günstiger (anfänglich), so dass die Beitragseinsparung zweifelsohne für die Elternzeit genutzt werden kann. Darüber hinaus werden Tarife angeboten, die den Eltern für diesen Zeitraum eine Beitragsfreiheit gewährt.

Wenn in der Elternzeit das Einkommen absinkt und somit die Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr erreicht wird, besteht eventuell die Alternative, vorübergehend auch in die Pflichtversicherung (Basis-Tarif) zu wechseln. Jedoch ist es nicht möglich, in den ersten Monaten nach der Geburt der Kinder kostenlos in die gesetzliche Krankenversicherung des Partners integriert zu werden.

Nach der Geburt der Kinder

In der privaten Krankenversicherung können die Kinder nicht beitragsfrei mitversichert werden, so wie es in der GKV möglich ist. Für die Kinder ist dann der gewählte Tarif mit den entsprechenden Versicherungsleistungen der Eltern gültig.

Ist jedoch angedacht, den Versicherungsschutz für den Nachwuchs zu erweitern, dann kann dies mit einer privaten Zusatzversicherung erfolgen. Die gewählte Absicherung wird dann automatisch auf die Kinder übertragen. Mittlerweile kann allerdings in der privaten Krankenversicherung auch von Familientarifen Gebrauch gemacht werden. Diese sind im Normalfall deutlich günstiger und speziell auf die entsprechenden Bedürfnisse von Familien mit Kindern zugeschnitten.

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