Wer seinen Lebensunterhalt hauptsächlich als selbstständiger Künstler, Publizist oder in einem verwandten Beruf verdient, dem stellt sich schnell die Frage nach der sozialen Absicherung bei Krankheit oder im Alter.
Krankenversicherung für selbstständige Künstler
Selbstständige Künstler können sich sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung versichern. Für freiwillig Versicherte wären die Beiträge für Geringverdiener auch im Basistarif der PKV allerdings vergleichsweise hoch, denn sie müssten komplett von der versicherten Person aufgebracht werden, da es ja keinen Arbeitgeberanteil wie bei Angestellten gibt.
Die Künstlersozialkasse (KSK)
Trotz hoher fachlicher Qualifikationen und erwiesener Kompetenz ist die Einkommenssituation dieser Berufsgruppen im Allgemeinen sowohl unbeständig als auch stark schwankend und das meistens auf niedrigem Niveau. Das gilt erst recht für Berufseinsteiger.
Diesem Problem trug die Gründung der Künstlersozialkasse (KSK) Rechnung, welche, vergleichbar am ehesten mit der landwirtschaftlichen Sozialkasse, die Sozialversicherung für alle selbstständigen Künstler und Publizisten organisiert und verwaltet.
Die Versicherungspflicht über die KSK besteht für solche Selbstständigen, deren Tätigkeit auf Dauer angelegt ist und deren Einkommen aus dieser Tätigkeit mindestens bei 3.900 € pro Jahr liegt.
Künstlersozialkasse und Krankenversicherung
Die KSK ist selbst keine Versicherung. Der selbstständige Künstler meldet sich bei der KSK an und entscheidet sich selbst für eine Krankenversicherung. Die monatlichen Beiträge werden in der gesetzlichen Versicherung anhand der Höhe seines Einkommens berechnet. Für die Zahlung dieser Beiträge muss er nicht allein aufkommen.
Wie die Angestellte und Arbeiter (Arbeitgeberzuschuss) zahlt der Künstler selbst nur die Hälfte der Beiträge. Der restliche Betrag wird von der Künstlersozialkasse aufgebracht, die diese Abgaben von den Verwertern der künstlerischen Leistungen erhebt und einen Teil aus Steuermitteln erhält.
Selbstständige Künstler können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln. Sie erhalten dann einen Zuschuss zu den Beiträgen. Sinnvoll ist das aber nur für diejenigen, die wirtschaftlich sehr erfolgreich sind und ein dauerhaft hohes Einkommen haben.
Für die meisten Künstler ist die GKV die günstigste Variante
Die GKV bietet dem Versicherten Leistungen, die in der PKV zusätzlich versichert werden müssen und damit die Beiträge erhöhen. Dazu gehören die kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen und das Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche.
Wenn die selbstständige Tätigkeit aufgegeben werden sollte, fiele auch der Zuschuss der Künstlersozialkasse (KSK) weg. Der Weg zurück aus der PKV zur GKV wäre dann in den meisten Fällen versperrt.