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  3. PKV: Wechsel zur privaten Krankenversicherung

So funktioniert der Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV)

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Wer in die private Krankenversicherung wechselt, sollte einige Aspekte beachten. Denn eine Rückehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist oftmals nicht möglich.

Bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Selbständige, Beamte oder Arbeitnehmer mit einem recht hohen Einkommen, haben generell die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Es gibt diesbezüglich im Grunde drei Varianten, welche Art von Wechsel Sie vollziehen können: zum einen den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung, von einer privaten Krankenkasse in eine andere und schließlich der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Letzteres ist jedoch nur unter ganz besonderen Voraussetzungen realisierbar und daher in der Praxis zu vernachlässigen. Bei den zwei anderen Wechselrichtungen sind jeweils verschiedene Aspekte zu beachten, damit der Vorgang wie geplant erfolgen kann.

a) Wechsel von der GKV zur PKV

Von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV zu wechseln, kann im Kern aus zwei verschiedenen Gründen sinnvoll sein: Der erste Grund ist, dass der PKV-Beitrag niedriger sein kann als der Beitrag zur GKV. Das trifft oftmals vor allem auf junge, gut verdienende, alleinstehende und gesunde Krankenversicherte zu. Der zweite Wechselgrund sind die oftmals umfangreicheren Leistungen der privaten Krankenversicherer im Vergleich zu denen der GKV.

Bei dieser Wechselrichtung sollten Sie beachten, dass ein späterer Rückwechsel in die GKV nur selten möglich ist. Wenn Sie beispielsweise ledig sind und später vielleicht Partner und Kinder haben möchten, wäre das vor einem möglichen Wechsel in Betracht zu ziehen, denn eine Familienversicherung bieten nur die gesetzlichen Krankenversicherungen an.

Um von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der wichtigsten davon ist, dass das Alter desjenigen, der den Wechsel vollziehen möchte, 55 Jahre nicht überschritten hat. Außerdem muss das Einkommen bei Arbeitnehmern über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Aktuell, im Jahr 2020, sind das 62.550 Euro brutto.

b) Wechsel von der PKV in die GKV

Der Wechsel ist für Studenten einfach! Bei Studenten ist die Zugehörigkeit zur Krankenversicherung an das Fach, für das sie sich immatrikuliert haben, gebunden. Wechseln sie das Fach, können sie auch ohne Probleme von der GKV in die PKV und umgekehrt wechseln.

Für Beamte und Selbständige gelten indes andere Regeln. Für sie ist ein Wechsel von der PKV in die GKV in der Regel nur dann möglich, wenn sie ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis antreten oder arbeitslos werden. Eine weitere Option ist, sich fortan über den Ehepartner als Familienmitglied mitversichern zu lassen.

Kein Problem, wenn der Partner bei einer GKV versichert ist. In diesem Fall darf der Mitversicherte aber keiner eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen. Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II bzw. Hartz IV) werden automatisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet.

Jahreseinkommen ist maßgebend

Wer als Arbeitnehmer privat versichert war, nun aber in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte, muss mit seinem Einkommen ein Jahr lang unterhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen. Wessen Einkommen oberhalb der JAEG liegt, der ist von der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse befreit. Hat die Mitgliedschaft bei der GKV mindestens ein Jahr lang gedauert, darf das Einkommen des Versicherten wieder oberhalb der in der JAEG festgelegten Grenze liegen.

Eine Rückkehr in die PKV ist dann nicht mehr zwingend notwendig. Stattdessen kann die betreffende Person als freiwillig Versicherter bei der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Es spricht übrigens nichts dagegen, eine Einkommensminderung bewusst herbeizuführen, wenn ein Wechsel von der PKV in die GKV unbedingt angestrebt wird.

Fristen beachten

Wer allerdings eine Vollzeitstelle aufgibt, um in eine Teilzeitstelle zu wechseln, sollte folgendes bedenken: Die Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung ist bei demselben Arbeitgeber erst nach einer Wartezeit von zwei Jahren möglich für den Verbleib in der GKV. Diese setzt sich zusammen aus dem einem Jahr, das bis zur Rückkehr in die GKV abgewartet werden muss und einem weiteren Jahr mit sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis.

c) Wechsel innerhalb der PKV

Auch der Wechsel von einer PKV in eine andere kann wie beim zuvor erläuterten Wechsel von der GKV vor allem die zwei Gründe haben: bessere Leistungen und/oder geringere Beiträge. Diesbezüglich sollten Sie ebenfalls einige Aspekte beachten, wie zum Beispiel die vorhandenen Altersrückstellungen. Bei der privaten Krankenversicherung ist es nämlich so, dass die Versicherungsgesellschaft für ihre Kunden Rückstellungen bildet, damit der Beitrag im Alter stabil bleibt. Diese Altersrückstellungen können jedoch beim Wechsel in eine andere private Krankenversicherung meistens nur zu einem geringen Teil mitgenommen werden.

Außerdem wird beim Wechsel in eine andere PKV eine erneute Gesundheitsprüfung fällig, die die Höhe des Beitrags negativ beeinflussen kann. Daher empfiehlt es sich eher innerhalb der gleichen privaten Krankenversicherung in einen anderen Tarif zu wechseln.

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