Dank veränderter Lebensgewohnheiten und erheblichen Fortschritten in der Medizin werden die Menschen in Deutschland älter. Diese positive Entwicklung bedeutet aber, dass öfter eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Gemäß Statistischem Bundesamt beträgt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland im Jahr 2020 rund 3,4 Millionen Menschen – fast eine Million mehr als noch zehn Jahre zuvor.
Die im Jahr 1995 eingeführte Pflegeversicherung stellt trotz mehrfacher Novellierung nur eine Grundversorgung dar. Schutz vor den finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit bietet eine entsprechende Eigenvorsorge mit einer Zusatzversicherung.
Rentenpflegeversicherung: Eigenvorsorge bei Eintritt des Pflegefalles
Anhand eines Beispiels soll die Versorgungslücke, die trotz der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung entsteht, verdeutlicht werden: Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass die Kosten einer häuslichen Pflege durch einen Pflegedienst in der Pflegestufe II durchschnittlich bei rund 1.950,- € im Monat liegen.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung betragen derzeit aber nur 1.100,- €. Somit verbleibt ein Betrag von 850,- € monatlich, die vom Pflegebedürftigen aus seinem Vermögen, seiner Rente oder durch seine Verwandten aufzubringen sind. Für viele bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Härte. Eine Eigenvorsorge beispielsweise in Form einer Rentenpflegeversicherung würde, sofern sie in entsprechender Höhe abgeschlossen ist, die Kosten auffangen.
Rentenpflegeversicherung wird über Lebensversicherungsgesellschaften angeboten
Neben Angeboten für Zusatzversicherungen von Krankenkassen kann die Rentenpflegeversicherung bei einer Lebensversicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Eine solche Zusatzversicherung – vergleichbar zu einer klassischen Rentenversicherung – sichert dem Versicherungsnehmer lebenslang eine monatliche Rente abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit zu.
Die tatsächlichen Aufwendungen für die erhaltene Pflege spielt bei der Höhe der Rentenzahlung keine Rolle. Der Versicherungsnehmer kann im Pflegefall über die Rente frei verfügen.
Je nach Gesellschaft und gewähltem Tarif gestalten sich die Leistungen der Versicherung unterschiedlich. Manche Tarife führen den Vertrag bei der Pflegestufe 1 beitragsfrei weiter, andere leisten bei dieser Pflegestufe einen prozentualen Anteil der vereinbarten Monatsrente.
Vorteile der Rentenpflegeversicherung
Anders als bei den Zusatzversicherungstarifen der Krankenversicherer bleibt die Beitragshöhe vertraglich garantiert konstant. Gleichzeitig bietet eine solche Versicherung eine Überschussbeteiligung, die zur Leistungserhöhung oder zur Beitragssenkung verwendet werden kann. Je nach Tarif erstattet der Versicherer die Beiträge im Todesfall vor Eintreten des Pflegefalles zurück.
Durch das angesparte Kapital werden Rückkaufswerte gebildet, wie sie aus Lebensversicherungen bekannt sind. Diese können, beispielsweise bei Kündigung des Vertrages, ausbezahlt werden. Insgesamt ist die Rentenpflegeversicherung somit flexibler als andere Zusatzversicherungen.