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Pflegezusatzversicherung: Der Pflege-Bahr

Mit dem Pflege-Bahr hat der Gesetzgeber eine vom Staat geförderte Pflegezusatzversicherung geschaffen. Denn für immer mehr Pflegebedürftige reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht mehr aus. Beim Pflege-Bahr betragen die monatlichen Zulagen zum Beitrag 5,- € und die staatliche Förderung für das gesamte Jahr erreicht die Höhe von 60,- €. Die Verbraucher müssen maximal 5 Jahre warten, ehe sie Zugriff auf die Leistungen der Pflegezusatzversicherung haben.

Mit dem Pflege-Bahr hat der Gesetzgeber eine vom Staat geförderte Pflegezusatzversicherung geschaffen. Denn für immer mehr Pflegebedürftige reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht mehr aus.

Beim Pflege-Bahr betragen die monatlichen Zulagen zum Beitrag 5,- € und die staatliche Förderung für das gesamte Jahr erreicht die Höhe von 60,- €. Die Verbraucher müssen maximal 5 Jahre warten, ehe sie Zugriff auf die Leistungen der Pflegezusatzversicherung haben.

Bundesregierung führt staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ein

Eigentlich sollten die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen, um im Alter die notwendige Pflege in Anspruch nehmen zu können. Doch da das immer seltener der Fall ist, musste der Gesetzgeber reagieren.

Deshalb hat die schwarz-gelbe Bundesregierung zum 01.01.2013 eine neue Pflegezusatzversicherung eingeführt.

5,- € Zulagen pro Monat beim Pflege-Bahr

Anspruch auf die staatliche Förderung haben diejenigen, die laut dem Sozialen Pflegeversicherungsgesetz (SGB) nicht zu den Pflegebedürftigen gezählt werden und einen monatlichen Mindestbeitrag von 10,- € aus eigener Tasche bezahlen.

Der jährliche Mindesteigenbeitrag beträgt 120,- €. Auf den monatlichen Eigenbeitrag erhalten die Verbraucher Zulagen in Höhe von 5,- € vom Staat, woraus sich für das gesamte Jahr eine Förderung von 60,- € ergibt.

Was man beim Pflege-Bahr beachten muss

Der Pflege-Bahr weist verschiedene Besonderheiten auf, über die man sich im Klaren sein sollte, bevor man sich für diese Form der privaten Pflegevorsorge entscheidet:

  • Grundsätzlich werden die Tarife der Pflege-Bahr nach den Unisex- Gesetzen konzipiert, Frauen und Männer zahlen damit die gleichen Beiträge.
  • Zugriff auf die Leistungen der privaten Zusatzversicherung im Pflegebereich hat man nicht auf Anhieb, sondern man muss maximal 5 Jahre warten.
  • Es gibt 3 Pflegestufen, wobei auf der dritten das Pflegemonatsgeld eine Mindesthöhe von 600,- € erreichen muss.

Kontrahierungszwang und keine Risikozuschläge

Für Interessenten, die älter sind und/oder gesundheitliche Probleme haben, bieten die Pflege-Bahr-Abschlüsse eine Chance. Denn es gibt bei diesen einen Kontrahierungszwang, der zur Folge hat, dass die Versicherungen niemand ablehnen dürfen.

Zudem gibt es keine Risikozuschläge für Interessenten mit Vorerkrankungen, da es den Versicherungen untersagt ist, diesen Kunden Leistungen vorzuenthalten.

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