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Die private Pflegekostenversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung gibt es als staatliche Absicherung für den Fall, dass Sie einmal pflegebedürftig werden sollten. Die Leistungen reichen allerdings selten aus, um die tatsächlich anfallenden Kosten der Pflege zu decken.

Die gesetzliche Pflegeversicherung gibt es als staatliche Absicherung für den Fall, dass Sie einmal pflegebedürftig werden sollten. Die Leistungen reichen allerdings selten aus, um die tatsächlich anfallenden Kosten der Pflege zu decken. Daher wird immer häufiger dazu geraten, zusätzlich eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

In diesem Bereich gibt es zwei Modelle, nämlich die Pflegetagegeldversicherung und die Pflegekostenversicherung. Die Pflegekostenversicherung umfasst verschiedene Leistungen und ist so ähnlich aufgebaut wie die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Hauptleistung der privaten Pflegekostenversicherung besteht darin, einen bestimmten Anteil der Kosten zu übernehmen, die bei einer vorhandenen Pflegebedürftigkeit in der Praxis anfallen.

Leistungen der Pflegekostenversicherung

Je nachdem, welche Leistungen die Pflegekostenversicherung im Detail enthält, können unter Abzug der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung bis zu 100% der Kosten abgedeckt werden. Es gibt aber auch viele Tarife, die eine betragsmäßige Obergrenze beinhalten, sodass nicht immer alle anfallenden Kosten von der Pflegekostenversicherung übernommen werden. Wie auch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung der Fall, richtet sich die Höhe der Leistung bei der Pflegekostenversicherung normalerweise danach, in welche Pflegestufe der Versicherte eingruppiert wurde.

Die wesentlichen Leistungen bestehen bei der Pflegekostenversicherung darin, dass zum Beispiel die Pflege durch einen Pflegedienst oder auch durch Angehörige bezahlt wird. Auch die Pflegekosten, die durch eine Betreuung im Pflegeheim entstehen, werden übernommen. Allerdings gilt das oftmals nicht für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Pflegekosten – das sollten Sie beachten

Prinzipiell ist wichtig zu beachten, dass die Pflegekostenversicherung bei allen Leistungen maximal den Kostenteil übernimmt, der durch die gesetzliche Pflegeversicherung noch nicht abgedeckt ist. Auch verordnete Pflegemittel bzw. Pflegehilfen, zum Beispiel ein Rollstuhl oder Krücken, werden von der Pflegekostenversicherung bezahlt. Zu den Leistungen der Versicherung zählt es darüber hinaus in der Regel auch, dass die Transportkosten zur Tagesklinik oder einer anderen Pflegeeinrichtung übernommen werden.

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