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Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn wir von einem GKV-Wechsel sprechen, dann meinen wir zwei verschiedene Arten des Wechsels. Zum einen den Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung und zum anderen den Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere.

Wechsel von PKV zu GKV

Sie sind privat versichert, wollen sich jetzt aber lieber wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen? Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ansonsten könnte ein Versicherungsnehmer ja davon profitieren, dass die Beitragssätze in der PKV in jüngeren Jahren oftmals niedriger sind als in der GKV, mit den Jahren aber teils beträchtlich ansteigen, so dass im Alter oft die GKV wirtschaftlicher ist.

Ihr Einkommen ist für mindestens ein Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze (2020:62.550,- €; 2021: 64.350,- €) gesunken? Dann gelten Sie als versicherungspflichtig und können sich wieder in der GKV versichern lassen. Dasselbe gilt, wenn Sie selbständig sind und in ein Angestelltenverhältnis mit einem Gehalt, das unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, wechseln.

Sie wollen Ihre Selbständigkeit aufgeben, haben aber kein eigenes Einkommen? Dann können Sie sich über die Familienversicherung der GKV über Ihre Eltern oder Ihren Ehepartner mitversichern lassen. Für Versicherte über 55 Jahren ist ein Wechsel von der PKV in die GKV allerdings fast unmöglich. Voraussetzung ist, dass man ein Einkommen von maximal 450 Euro brutto im Monat hat (Geringfügigkeitsgrenze) und eine/n Partnerin über die man in die gesetzliche Familienversicherung wechseln kann.

Wechsel der Krankenkasse

Sie sind gesetzlich versichert, wollen aber in eine andere Krankenkasse wechseln? Das ist relativ einfach. Denn Sie haben als gesetzlich Versicherter das Recht, Ihre Kasse selbst zu wählen. Wenn Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht, haben Sie sogar ein Sonderkündigungsrecht und können noch einfacher wechseln.

Allerdings ist der Wechsel immer erst nach 18 Monaten möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende – unabhängig davon, ob Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie Mitglied der Landwirtschaftlichen Krankenkasse sind: Dann haben sie einen Sonderstatus und können Ihre Kasse nicht frei wählen.

Die Kasse, bei der Sie aktuell versichert sind, muss Ihre Kündigung schriftlich bestätigen. Die Bestätigung legen Sie Ihrer neuen Kasse vor – ansonsten wird kein Wechsel stattfinden können.

Übrigens: Wenn Sie von einer GKV in eine andere wechseln wollen, dann darf Ihr Aufnahmeantrag von einer Kasse nicht abgelehnt werden.

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