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Wie kommt die Beitragshöhe in der PKV zustande?

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Im Gegensatz zum umlagefinanzierten System der gesetzlichen Krankenversicherung, das auf dem Solidar-Prinzip beruht und eine einheitliche Beitragsberechnung nach dem Brutto-Einkommen vorsieht, wird der Beitrag zur privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen individuell kalkuliert.

Wichtige Kriterien für den Beitrag in der PKV

In erster Linie wirken sich in der PKV das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand des Versicherten sowie der gewünschte Versicherungsumfang auf den Beitrag aus. Je jünger und gesünder ein Antragsteller ist, desto günstiger wird der Beitrag ausfallen. Die Versicherer gehen dabei von statistischen Erhebungen aus, die die Kalkulationsgrundlage für die in der jeweiligen Altersgruppe anfallenden Krankheitskosten und deren Wahrscheinlichkeit geben.

Natürlich spielt für den Beitrag auch eine Rolle, wie kostenintensiv der Antragsteller sich versichern möchte, denn er hat die grundsätzliche Wahl, sich in verschiedenen Abstufungen zwischen einem Leistungsumfang wie in der GKV oder einer umfassenden und nicht begrenzten Absicherung zu entscheiden.

Gesundheitsprüfung und die Folgen

Die Gesundheitsfragen in der PKV zeichnen nicht nur den aktuellen Gesundheitszustand ab, sondern befassen sich auch mit der Auswertung bereits überstandener Erkrankungen und der daraus abzuleitenden Prognose für die weitere Entwicklung und damit das Risiko für den Versicherer.

Gab es bereits gravierende Vorerkrankungen, können Versicherer zum einen auf einer detaillierten Untersuchung und Prognose durch einen Facharzt bestehen, zum anderen dürfen sie auch Risikozuschläge auf den Beitrag erheben, wenn schon bei der Beantragung weitere Kosten abzusehen sind. In gravierenden Fällen besteht auch die Möglichkeit der Ablehnung, denn die Versicherer sind verpflichtet, die Beiträge stabil zu halten und nicht von vornherein ein zu großes Risiko einzugehen.

Rückstellungen für die Beiträge im Alter

Um die Beiträge zur PKV im Alter bezahlbar zu halten, sind die Versicherer verpflichtet, Rückstellungen innerhalb des einzelnen Vertrages zu bilden. Der Beitrag in jungen Jahren wird demzufolge höher berechnet, als es das Risiko zulassen würde, um im Alter aus den Rückstellungen heraus vergünstigt zu werden. Diese Rückstellungen (Altersrückstellungen) werden verzinslich angelegt und sind bei einem Versicherungswechsel portabel.

So kann das Risiko der ausufernden Beiträge in der PKV im Alter minimiert werden. Des Weiteren steht dem Versicherten in der PKV zu, mit Renteneintritt in den einheitlich geregelten Basis-Tarif zu wechseln, der sowohl vom Leistungsumfang, als auch im Höchstbeitrag der GKV für Rentner gleicht.

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