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Die Vorteile der privaten Krankenversicherung

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Dass die private Krankenversicherung vielen Menschen Vorteile bietet, kann nicht bestritten werden. Doch in welchen Punkten hat sie der gesetzlichen Krankenversicherung besonders viel voraus?

Viele Leistungen inklusive

Vor allem für junge, ledige Menschen ohne ernsthafte Krankheitsgeschichte ist die PKV auch in finanzieller Hinsicht interessant. Hier bekommen die Mitglieder viel Leistung für wenig Geld, da sie in einen günstigen Tarif eingestuft werden. Zudem übernimmt die PKV viele Leistungen, die gesetzlich Versicherte extra bezahlen müssen.

Mit der Selbstbeteiligung profitiert der Privatversicherte von einem weiteren der ihm seitens der PKV gebotenen Vorteile. So steht es ihm frei, Behandlungskosten bis zu einer bestimmten jährlichen Höhe selbst zu tragen und somit seinen monatlich zu zahlenden Beitrag zu senken.

Darüber hinaus kann er von Beitragsrückerstattungen profitieren, wenn er die Leistungen seiner PKV während eines festgelegten Zeitraums nicht in Anspruch nimmt. Egal, in welchem Tarif seiner PKV ein Patient versichert ist: Er bekommt in jedem Fall seine verschreibungspflichtigen Medikamente in voller Höhe erstattet und muss im Falle eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus keinerlei Zuzahlung leisten.

Darüber hinaus genießt er weitere Vorteile, wie zum Beispiel eine freie Wahl des behandelnden Arztes im Krankenhaus und auf Wunsch die Unterbringung in einem Einzelzimmer.

Als Privatpatient auf der sicheren Seite

Was die mit der PKV vereinbarte Leistung angeht, ist der Privatversicherte auf der sicheren Seite. Anders als die gesetzlichen Kassen können die im jeweiligen Tarif der PKV angebotenen Leistungen nicht teilweise gestrichen oder ganz aus dem Katalog genommen werden.

Änderungen gibt es bei der PKV nur, wenn der Versicherte in einen anderen Tarif wechselt. Dies führt zu einem der weiteren Vorteile, von denen Mitglieder bei der PKV profitieren. Im Gegensatz zur GKV können sie hier selbst bestimmen, welche Leistung sie in Anspruch nehmen und vor allem: für welche sie bezahlen möchten.

Gesetzlich Versicherte müssen sich hingegen mit dem begnügen, was ihre Krankenkasse ihnen bewilligt. Und die gesetzlichen Basisleistungen der GKV muss auch jede PKV – in der Regel im günstigsten Tarif – anbieten.

Auch im Ausland der gewohnte Leistungsumfang

Wer häufiger im Ausland unterwegs ist, sei es beruflich oder privat, kann sich auch in diesem Fall auf die Vorteile verlassen, die ihm die PKV bietet. Denn auch in anderen Ländern genießt der Privatversicherte den gewohnten Leistungsumfang, ohne eine Zusatzversicherung abschließen zu müssen, wie dies bei der GKV der Fall ist.

Altersrückstellungen

Die privaten Krankenversicherungen errechnen die Beiträge an ihre Zahler mit einer ähnlichen Formel, wie es die gesetzlichen Kassen machen. Ein signifikanter Unterschied kommt aber der gesonderten Bewertung der sogenannten Altersrückstellungen zu.

Während die gesetzliche Krankenkasse versucht, die laufenden Kosten durch den Wandel in der Gesellschaft mit den normalen Beiträgen zu decken, erheben die Krankenversicherungen eine gesonderte Rückstellung für das Alter der eigenen Kunden.

Viele Beitragszahler entscheiden sich in jüngeren Jahren zum Beitritt in die PKV. Allerdings steigen die Kosten für die gesundheitliche Behandlung erst mit den Jahren – daher sind Altersrückstellungen notwendig geworden. Die Versicherungen sorgen damit dafür, dass die Jahre, in denen die Beitragszahler mehr Kosten als Gewinne verursachen, bereits in den Jahren davor gedeckt werden. Die genaue Höhe der Altersrückstellungen sind dabei in der PKV nur selten ersichtlich, leiten sich aber aus den gesamten Kosten der Beiträge ab.

Das Prinzip macht Sinn – und ist ein Merkmal, das die privaten Kassen gegenüber der gesetzlichen Versicherung haben. Sie sichern sich auf diese Weise gegen den demografischen Wandel in Deutschland ab. Der Kunde finanziert eventuelle Kosten im Alter selbst.

Steuervorteile

Im Januar 2010 trat das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft, das auch als Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen bezeichnet wird. Dieses Gesetz ermöglicht es allen PKV-Versicherten, die Beiträge als Sonderausgaben absetzen zu dürfen, was erhebliche Vorteile bietet.

Zur Erlassung dieses Gesetzes kam es, da der Staat einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts nachkommen musste. Hierdurch sind alle Beiträge, die der Steuerzahler zur GKV oder PKV und zur Pflegeversicherung zahlt, absetzbar. Damit genießt der Versicherte Steuervorteile, die sich deutlich bemerkbar machen dürften.

Jedoch wirken sich die Steuervorteile bei den PKV-Versicherten nur begrenzt aus, denn der Gesetzgeber sieht hier eine Einschränkung vor. Das Bürgerentlastungsgesetz gilt zwar für gesetzlich sowie privat krankenversicherte Personen, allerdings wird den Versicherten der PKV lediglich gestattet, nur die Leistungen als Sonderausgaben anzugeben, die sich im Leistungskatalog der GKV befinden.

Dies bedeutet letztendlich für den Versicherten, dass er ausschließlich die steuerlichen Vorteile für den Basistarif geltend machen darf. Dabei regelt der Staat mittels der „Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsversorgung“, welche Anteile aus den Beiträgen zur PKV als Sonderausgaben absetzbar sind und welche nicht.

Am Jahresanfang erhält jeder Steuerzahler von seinem Versicherer eine Aufstellung, aus der entnommen werden kann, welche Beiträge absetzbar sind, um sich so die Steuervorteile zu sichern. Ebenso ist daraus ersichtlich, welche Mehrleistungen über den Basistarif hinausgehen. Hierzu zählen beispielsweise Kuren, Behandlungen beim Heilpraktiker oder Krankentagegeld. Diese Leistungen sind bei der GKV nicht vorgesehen, so dass hieraus keine Vorteile beim Finanzamt geltend gemacht werden können.

Alle privaten Wahlleistungen, zu denen unter anderem eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Einbettzimmer zählt, die nicht von der GKV übernommen werden, bleiben also von den Vorteilen unberührt. Darüber hinaus wirken sich mögliche Beitragsrückzahlungen, wie sie in der PKV üblich sind, negativ auf die Steuervorteile aus, da sie den Betrag vermindern, der absetzbar wäre.

Doch selbst mit der vorgeschriebenen Höhe des Basistarifs können die meisten Versicherten noch bis zu 90% ihrer Gesamtaufwendung zur PKV bei der Steuer angeben. Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung hingegen können in voller Höhe abgesetzt werden.

Behandlung beim Arzt

Aufgabe der niedergelassenen Ärzte ist die ambulante Behandlung aller Patienten. Dabei spielt der jeweilige Tarif in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung keine entscheidende Rolle. Im Alltag der Patienten gibt es aber doch einen Unterschied. Das liegt unter anderem daran, dass in der gesetzlichen Krankenkasse anders abgerechnet wird als der in der PKV.

Für die Ärzte macht es durchaus einen Unterschied, nach welchem Tarif sie die erbrachte Leistung abrechnen, umgangssprachlich liquidieren können. Die gesetzliche Krankenkasse gibt ein bestimmtes, jährlich festgelegtes Budget vor, in dessen Rahmen die Ärzte ihre Leistungen abrechnen können. Wenn sie es unterschreiten, dann verringert das ihre Abrechnung. Sind diese höher als das zugewiesene Budget, dann bekommen sie die erbrachten Mehrleistungen in der Regel nicht bezahlt.

Wer in der PKV versichert ist, der hat für die ambulante Behandlung beim niedergelassenen Arzt in den meisten Fällen eine Versicherung zur qualitativ besseren medizinischen Behandlung abgeschlossen. Die Ärzte können bei ihren PKV-Patienten einen höheren Gebührensatz abrechnen als in der GKV.

Mit dem Privatpatienten wird direkt abgerechnet. Der zahlt gemäß seinem Tarif die Arztrechnung und bekommt von seiner PKV den vertraglich vereinbarten Anteil daran erstattet. Da der Tarif in der PKV gegenüber der GKV umfassender, sprich besser ist, können die Ärzte mehr Leistung erbringen und dementsprechend höher abrechnen. Der Privatversicherte ist insofern für die Ärzte ein gern gesehener Patient.

In der heutigen Zeit reduzieren Privatversicherte vermehrt ihre tarifliche Versorgung, weil die ständig steigenden Versicherungsbeiträge für sie nicht mehr finanzierbar sind. Für die Ärzte sind sie nach wie vor Privatpatienten, jedoch zu einem Basis- oder Standardtarif, der mit der GKV vergleichbar ist. Darauf werden die Ärzte spätestens bei Behandlungsbeginn aufmerksam gemacht.

Sie können dann zwar nicht anders verordnen und abrechnen als für ihre GKV-Patienten, rechnen aber nach wie vor direkt mit dem Privatpatienten ab. Hier gibt es im Übrigen keine Budgetvorgabe wie in der GKV, so dass der behandelnde Arzt auf jeden Fall seine erbrachte Leistung auch bezahlt bekommen kann.

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