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Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?

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Schaut man sich einmal etwas genauer auf dem Versicherungsmarkt um, so wird man schnell erkennen, dass es immer mehr Versicherungen gibt, die speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnitten sind. So beispielsweise auch eine Zahnzusatzversicherung, die sich an den zahnmedizinischen Problemen der jüngsten Patienten orientiert.

Viele fragen sich, ob solch eine Zahnzusatzversicherung für Kinder überhaupt sinnvoll ist. Sie ist es! Besonders dann, wenn das versicherte Kind eine Zahnspange benötigt oder im Bereich der Prophylaxe und Zahnbehandlung Wege eingeschlagen werden sollen, die der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht abdeckt. Denn besonders im Bereich der Kieferorthopädie können Behandlungen von Nöten sein, die mehrere tausend Euro kosten.

Die Zahnzusatzversicherung im Bereich der Prophylaxe

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden auch bei Kindern immer mehr zusammengestrichen. Ein gutes Beispiel ist hierbei die Fissurenversiegelung. Diese so wichtige Versiegelung wird von den Krankenkassen lediglich für die hinteren Backenzähne übernommen. Die davor liegenden Zähne, die ebenso stark von Bakterien angegriffen oder zerstört werden können, sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Möchte man diese Zähne schützen lassen, so muss man dies entweder aus der eigenen Tasche bezahlen (rund 90,- €) oder man kann diese über eine Zahnzusatzversicherung abrechnen.

Leidet das Kind zudem unter einem hohen Kariesrisiko, lohnt sich bereits in jungen Jahren eine professionelle Zahnreinigung. Eine solche Behandlung kostet bei Kindern rund 30,- € bis 50,- € und wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, sondern allenfalls bezuschusst. Existiert jedoch eine Zahnzusatzversicherung, so übernimmt diese die Kosten, sofern es im Leistungsumfang enthalten ist.

Die Kieferorthopädie in der Zahnzusatzversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei der Kieferorthopädie nur einen Teil der Kosten, die sich auf 4.000,- € bis 7.000,- € belaufen können. Dies jedoch auch nur, wenn die Fehlstellung der Zähne mindestens den Grad 3 erreicht. Fehlstellungen vom Grad 1 und 2 werden nicht als medizinisch notwendig angesehen und somit gar nicht bezahlt. Ob hierfür unbedingt eine Zusatzversicherung nötig ist, muss aber jeder für sich entscheiden. Heute wird davon ausgegangen, dass Zahnspangen überflüssig sind, sofern nicht massive Fehlstellungen bestehen.

Wann eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden sollte

Je eher man eine Zahnzusatzversicherung für die Jüngsten abschließt, umso besser ist dies. Denn wie bei allen Versicherungen gilt auch hier: Wer die Versicherung erst abschließt, wenn ein „Versicherungsfall“ vorliegt, hat keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

Besonders dann, wenn im Bereich der Kieferorthopädie eine umfangreiche Behandlung von Nöten ist, sollte rechtzeitig an eine Zahnzusatzversicherung gedacht werden. Denn alles, was mit Kieferorthopädie zu tun hat, wird sehr schnell sehr teuer. Die Beiträge für die Kleinen sind im Vergleich zu den Beiträgen für Erwachsene niedriger.

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